Der deutsche Wursthersteller Rügenwalder Mühle vollzieht einen beeindruckenden Wandel und entwickelt sich immer mehr zum Vegi-Unternehmen.
VEGANE und VEGETARISCHE Produkte im TEST mit Anni | TvMixMax

Ein rasanter Imagewandel
Rügenwalder Mühle ist ein Phänomen, das sinnbildlich für den Wandel der westlichen Essgewohnheiten steht. Das Unternehmen wurde 1834 als Fleischerei in der pommerschen Kleinstadt Rügenwalde (heute Darlowo, Polen) gegründet. Über Jahrzehnte hinweg stellte es Produkte wie Teewurst, Schinkenwurst, Mett, Frikadellen und Würstchen her. Das tut es auch heute noch. Doch vor zehn Jahren hat Rügenwalder Mühle, das seinen Sitz inzwischen in Niedersachsen hat, zusätzlich dazu mit der Herstellung von Fleischersatzprodukten begonnen.
Damals sei das Unternehmen von vielen belächelt worden, schreibt der Geschäftsführer Michael Hähnel in einem Bericht. Doch im Geschäftsjahr 2021 machte Rügenwalder Mühle erstmals mehr Umsatz mit Fleischersatzprodukten als mit klassischer Wurst.

Bald gar kein Fleisch mehr?
Heute entfallen 60 Prozent des Umsatzes auf fleischlose Produkte, Rügenwalder Mühle hat 23 Fleisch- und Wurstwaren und knapp 50 vegetarische und vegane Produkte im Sortiment. Die durch die Einstellungen des Original-Schinkenspickers frei gewordenen Kapazitäten will das Unternehmen nutzen, um damit mehr veganen Aufschnitt herzustellen. Man orientiere sich an den Kundenbedürfnissen, so Rügenwalder Mühle in einer Mitteilung. Sollte die Nachfrage nach Fleisch weiter sinken, könnten auch andere Produkte eingestellt werden.
Laut dem CEO Hähnel ist die Verschiebung im Sortiment eine langfristige Entwicklung, die sich schon seit einigen Jahren abzeichnet. Sein Vorgänger Christian Rauffus sagte der «FAZ» 2016, er könne sich vorstellen, dass man in 20 Jahren ganz ohne Fleisch arbeite. Und auch Hähnel erklärte jüngst, irgendwann werde der Punkt kommen, «an dem wir uns fragen, ob Fleisch für uns wirtschaftlich noch Sinn ergibt».
Expansion in die Schweiz
Die Rügenwalder Mühle setzt darum auf Expansion - und will ihre fleischlosen Produkte in österreichische und Schweizer Supermärkte bringen. Im Mai 2023 beantragte das Unternehmen hierzulande Markenschutz für Fleisch- und Fleischersatzprodukte. Seit November gibt es bei der Migros die fleischlosen Schinkenspicker in den Sorten «Mortadella» und «Grillgemüse» sowie vegane Salami zu kaufen.
Für Aussagen über den Verkaufserfolg ist es wohl noch zu früh. Die Migros teilt jedoch mit, die Artikel hätten sich seit der Lancierung erfreulich entwickelt und das Feedback der Kunden sei «auffallend positiv».

Konkurrenz für Schweizer Hersteller
Doch wenn Rügenwalder Mühle die Expansion ernst nimmt, kommt ein gewichtiger Konkurrent auf die Schweizer Hersteller zu. Mit einem Bekanntheitsgrad von 80 Prozent ist das Unternehmen in Deutschland die bekannteste Marke für Fleischersatzprodukte und mit einem Umsatzmarktanteil von 38 Prozent klarer Marktführer. Auf Platz zwei liegt Like Meat mit einem wertmässigen Marktanteil von 7 Prozent.
In der Schweiz sind die bekanntesten Vegi-Marken die Eigenmarken von Coop und Migros (Karma und V-Love) sowie Alnatura, Planted und Garden Gourmet von Nestlé. Allerdings fristet der Markt hierzulande, ähnlich wie in Deutschland, nach wie vor ein Nischendasein: 2020 machte der Umsatz in diesem Segment nur 2,2 Prozent des gesamten Fleischmarktes aus.
Laut einer Analyse des Marktforschungsinstituts Nielsen sank er 2023 um 1,5 Prozent auf 86,8 Millionen Franken. Ein Bereich ist allerdings weiter gewachsen: Wurst- und Charcuterie-Alternativen. Im vergangenen Jahr verdrängten Wurstalternativen fleischlose Burger aus den Top drei der Produkte, davor kommen Geschnetzeltes und Schnitzel.
Produkte mit Laborfleisch in Planung
Das dürfte damit zu tun haben, dass Wurstprodukte wie der Schinkenspicker stark verarbeitet und daher relativ leicht in vegetarischer Form authentisch herstellbar sind. In Befragungen geben Kunden meist Faktoren wie Konsistenz und Geschmack als Grund dafür an, weniger Fleischersatzprodukte zu kaufen.
Um dem Fleischgeschmack noch einen Schritt näherzukommen, hat das Unternehmen eine Kooperation mit dem Schweizer Startup Mirai Foods abgeschlossen. Das Unternehmen mit Sitz in Wädenswil arbeitet an der Entwicklung von kultiviertem Fleisch im Labor. Für Rügenwalder Mühle forscht es an einer Art Hybridprodukt: Das bisher in pflanzlichen Produkten verwendete Kokosfett soll in naher Zukunft durch kultiviertes tierisches Fett ersetzt werden, um den Geschmack weiter zu verbessern.
Bis jetzt fehlt für Laborfleisch in der Schweiz und im Rest Europas die Zulassung.
Schweizer Regelungen zur Kennzeichnung von veganen und vegetarischen Lebensmitteln
Als eines der ersten Länder in Europa hat die Schweiz Definitionen für die Begriffe «vegan» und «vegetarisch» gesetzlich verankert. Seit 2016 befinden sich in Art. 40 der Verordnung (VO) des Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) im Kapitel «Freiwillige Informationen über Lebensmittel» Definitionen von «vegetarisch» und «vegan».
Im Mai 2020 gab das EDI daher die Änderung einiger Artikel der LIV bekannt, darunter Art. 40. Nach dem Entwurf der Änderungen fallen Lebensmittel, die von tierischen Proteinen oder Verarbeitungshilfsstoffen abgetrennt oder gereinigt wurden, nun nicht mehr unter die Auffassung eines veganen Lebensmittels. Weiterhin können jedoch Lebensmittel oder Zutaten von Lebensmitteln mithilfe von tierischen Verarbeitungshilfsstoffen hergestellt und mit Bezeichnungen wie «vegetarisch», «ovo-lacto-vegetarisch», «ovo-vegetabil», «lacto-vegetarisch» o. ä. benannt werden, solange alle tierischen Bestandteile entfernt wurden.
Im Juli 2020 hat das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Regelungen zur Kennzeichnung mit dem Informationsschreiben 2020/3 «Vegane und vegetarische Lebensmittel tierischer Herkunft» weiter konkretisiert. Nach Vorbild der Ausnahmeliste geschützter Bezeichnungen (Anhang VII Teil III Nr. 5 der europ. VO [EU] 1308/2013) nach europäischem Recht führt die Schweiz seit dem 1. Juli 2020 ausserdem eine ähnliche Übersicht an Bezeichnungen für Lebensmittel, «deren Art aufgrund ihrer traditionellen Verwendung genau bekannt ist, oder wenn die Bezeichnung eindeutig zur Beschreibung einer charakteristischen Eigenschaft des Erzeugnisses verwendet wird» (Art. 14 Abs. 2 lit. b LGV, Anhang 5a LIV).
Irreführende Produktbezeichnungen verboten
Das Dokument des BLV führt auch ganz konkret Beispiele von Bezeichnungen auf, die für vegane und vegetarische Lebensmittel zulässig bzw. verboten sind. Die Bezeichnung «vegane Mayonnaise» ist beispielsweise verboten, da Mayonnaise laut Schweizer lebensmittelrechtlicher Bestimmungen Ei enthält und somit kein gänzlich tiererzeugnisfreies Produkt beschreiben kann. Die Schweiz beschränkt im Gegensatz zur EU, wo ein entsprechender spezieller Bezeichnungsschutz für Fleischerzeugnisse und -zubereitungen nicht existiert, ausserdem die Verwendung von Bezeichnungen für bestimmte tierische Produkte wie Salami, Schinken oder Wienerli.
Derartige Bezeichnungen dürfen daher nicht für vegane oder vegetarische Lebensmittel verwendet werden, auch nicht mit einem Hinweis auf den pflanzlichen Charakter des Produkts. Die gleiche Bestimmung gilt für durch Verordnungen, kantonale Gesetzgebungen oder anderweitige, bindende Verträge geschützte Bezeichnungen wie Gruyère, Feta oder Gorgonzola. Bezeichnungen für vegane und vegetarische Lebensmittel in Anlehnung an Lebensmittel tierischer Herkunft dürfen nicht um die Nennung der Tierart ergänzt werden (Art. 12 Abs. 2 lit. f, LGV). Die Bezeichnung «veganes Rinderfilet» ist daher nicht zulässig, jedoch der Name «veganes Filet».
Eine Ergänzung der deutschen Leitsätze stellt die Bestimmung zu «phonetisch ähnlichen Begriffen mit unterschiedlicher Rechtschreibung» dar. So sind Bezeichnungen wie «Cheesi» in Phonetik und Schreibweise dem Begriff «Cheese» täuschend ähnlich und damit für vegane Produkte verboten, die Schreibweise «Tschisi» wäre allerdings zulässig. Vorausgesetzt wird diesen Bestimmungen, dass die Gesamtaufmachung des Produkts, auf das die Regelungen Anwendung finden, nicht täuschend bezüglich seiner Gestaltung (Bilder, Grafiken usw.), Werbung oder Positionierung im Geschäft ist.
Dass die Schweiz die Bestimmungen zur Kennzeichnung veganer und vegetarischer Produkte an die deutschen Leitsätze angepasst hat, erleichtert den Handel zwischen der Schweiz und der EU bzw. Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Fruchtsnacks für Kinder im Test: Oft zu viel Zucker
Ein Test der deutschen Organisation Foodwatch hat ergeben, dass viele Fruchtsnacks für Kinder, die mit «ohne Zuckerzusatz» werben, dennoch einen hohen Zuckergehalt aufweisen. Im Schnitt bestehen die Fruchtsnacks zu rund einem Drittel aus Zucker. Zwei Snacks kamen gar auf einen Zuckergehalt von fast drei Vierteln, die Obsties Erdbeere Banane mit Joghurt von Alete und die Rosinchen von Freche Freunde.
Zwar handelt es sich dabei um Zucker aus reinen Früchten, wie Foodwatch schreibt. Dieser sei aber deshalb nicht gesünder als anderer Zucker. Und auch Ärzte warnen vor den Fruchtsnacks. Bei der Herstellung werde die Zellstruktur des Obstes aufgebrochen, erklärt Stoffwechselarzt Stefan Kabisch dem «Spiegel». Es handle sich zwar weiterhin um natürlichen Fruchtzucker, doch lasse dieser im Gegensatz zu einem frischen Apfel den Blutzuckerspiegel steil ansteigen und wieder abfallen.
Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt deshalb für Kinder nur Fruchtsnacks mit maximal 12,5 Prozent Zuckeranteil. Im Foodwatch-Test erfüllten gerade mal 14 der 77 Produkte diesen Grenzwert.

tags: #vegetarischer #schinken #edeka