Das Grillieren im Freien gehört im Sommer einfach dazu und ist in der Schweiz sehr beliebt. Grundsätzlich ist das Grillieren im Freien erlaubt, solange weder öffentliches noch privates Eigentum beschädigt wird. Doch wo genau ist das Grillen mit Einweggrills erlaubt, und was gilt es zu beachten? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick für Deutschland und die Schweiz.

Allgemeine Regeln und Vorschriften
Ob Balkonparty mit Barbecue oder Wurst auf der Waldlichtung: Erlaubt ist meist, was nicht stört. Ein paar Regeln sind dennoch zu beachten, damit der Grill im Freien nicht zum heissen Eisen wird.
- Rücksichtnahme: Generell gilt, wie bei allen Aktivitäten in der Natur, Rücksicht zu nehmen auf die Natur und die anderen Menschen im Umfeld, die vermutlich nicht eingeräuchert werden wollen.
- Abstand: Auf Wiesenflächen sollten nur hochbeinige Grills verwendet werden, die mindestens 30 cm Abstand zum Boden haben, damit das Gras darunter nicht verbrennt.
- Löschen: Vor dem Verlassen der Feuerstelle müssen Flammen und Glut gelöscht werden. Nach dem Grillieren die Flammen und glühende Kohle mit Wasser löschen und die Asche erst entsorgen, wenn sie restlos ausgekühlt ist. Denn Mülleimer enthalten viel leicht entzündlichen Abfall.
- Abfallentsorgung: Die Abfälle einsammeln sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Auch die Essensreste sollten wieder mitgenommen und nicht in der Natur entsorgt werden; denn selbst Gemüse- und Früchtereste verrotten teilweise nur sehr langsam. Und in der Natur entsorgte Fleischwaren können unter Umständen sogar Krankheiten verbreiten.
Deutschland
In Deutschland ist das Grillen mit Einweggrills grundsätzlich erlaubt, solange es nicht durch lokale Verordnungen eingeschränkt wird. Viele Städte und Gemeinden haben jedoch spezifische Regelungen, die beachtet werden müssen:
- Öffentliche Parks: In vielen Parks ist das Grillen nur auf ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stadtverwaltung oder Parkaufsicht.
- Naturschutzgebiete: In Naturschutzgebieten ist das Grillen in der Regel verboten, um die Natur zu schützen.
- Waldbrandgefahr: Bei hoher Waldbrandgefahr kann das Grillen im Freien generell untersagt werden. Beachten Sie die aktuellen Warnhinweise der Behörden.
Schweiz
Auch in der Schweiz gibt es kantonale und kommunale Unterschiede bezüglich der Grillvorschriften:
- Waldbrandgefahr: Vorher sollte aber die Waldbrandgefahrenkarte auf der Seite des Bundesamtes für Umwelt aufgerufen werden, denn die Waldbrandgefahr verändert sich rasch. Zudem gibt es einige Kantone oder Regionen, in denen ein dauerhaftes Feuerverbot gilt, zum Beispiel im Kanton Graubünden in den meisten Gemeinden der Südtäler. Im Kanton Glarus darf im Wald das ganze Jahr über ausschliesslich an den offiziellen Feuerstellen Feuer gemacht werden - dasselbe gilt auch im Kanton Wallis.
- Basler Parkanlagen: In den Basler Parkanlagen gibt es fünf Grill-Regeln:
- Vermeide Brandschäden: Kurzbeinige Grills und Einweggrills gehören auf befestigten, hitzeverträglichen Untergrund (z. Bsp. Steine oder Wege). Steht der Grill auf Rasen oder Asphaltbelag, muss die Grillschale mindestens 30 cm vom Boden entfernt sein.
- Behalte deinen heissen Grill stets im Auge: Achte auf spielende Kinder und Passanten. Platziere deinen Grill so, dass du niemanden behinderst.
- Halte Abstand zu Bäumen und Sträuchern: Lass zwischen Grill und Bäumen sowie Sträuchern immer einen Abstand zur Seite und nach oben von mindestens 2 m.
- Lass die Asche erkalten: Lass die Glut auskühlen oder lösche sie mit Wasser, bevor du sie im Abfallkübel entsorgst.
- Denke an die anderen: Denn du bist nicht alleine. Vermeide übermässigen Lärm und Rauch - gekonnt befeuerte Grills stinken weniger. Deponiere deinen Abfall in einem öffentlichen Abfalleimer und entsorge bitte Glas und Büchsen bei der nächsten Recycling-Station.

Waldbrandgefahrenkarte von Wetter-Alarm
Sicherheits- und Umwelttipps für das Grillen mit Einweggrills
Um sicherzustellen, dass Ihr Grillvergnügen nicht zur Gefahr für Sie, andere oder die Umwelt wird, beachten Sie folgende Tipps:
- Sicherer Untergrund: Kurzbeinige Grills und Einweggrills gehören auf befestigten, hitzeverträglichen Untergrund wie Steine oder Wege.
- Abstand halten: Halten Sie Abstand zu Bäumen und Sträuchern. Mindestens 2 Meter sind ideal.
- Aufsicht: Lassen Sie einen heissen Grill nie unbeaufsichtigt.
- Ascheentsorgung: Asche erst in Mülleimern entsorgen, wenn sie erkaltet ist.
- Alternativen prüfen: Es gibt mittlerweile auch praktische Grillsets, die sich ganz klein zusammenlegen und im Gegensatz zu den nicht sehr nachhaltigen Einweg-Grillschalen wiederverwenden lassen.
Die schönsten Orte zum Grillieren in der Schweiz
Der Duft der Freiheit: Am schönsten grilliert es sich noch immer an einer Feuerstelle in der Natur. In der Schweiz ist dies vielerorts möglich.
Hier sind einige beliebte Grillstellen in der Region Basel:
- Skulpturenweg Reinach
- St. Chrischona
- Birsköpfli
- Birsfelder Hard
- Sissacherfluh
- Kaltbrunnental Grellingen
- Grün 80
- Chälengrabenschlucht
Die Gärngschee-Community weiss, wo man Klöpfer und Vegi-Grillwurst am besten geniesst.
Test Einweg-Grill
Gesetzliche Aspekte
Gemäss Art. 684 im ZGB sind übermässige Immissionen aller Art untersagt. Doch das lässt Spielraum: Was heisst schon übermässig? Auch im Mietrecht sucht man vergeblich nach besonderen Regeln für den Grill auf Balkonien. Allerdings, so der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband, sei weitgehend unbestritten, dass hier ein generelles Verbot unhaltbar ist. Trotzdem ist das kein Freibrief fürs Einräuchern der Nachbarn. Fühlen diese sich gestört, können sie verlangen, dass die Verwaltung eingreift. Denn Mieter haben eine Rücksichtspflicht - die sollten sie auch beim Barbecue wahren.
Allzu starke Geruchsbelästigung kann z.B. vermeiden, wer statt eines Holzkohlegrills einen Gas- oder Elektrogrill benutzt und nichts in die Glut tropfen lässt.
Auf Bundesebene gibt es kein Gesetz, das das Feuermachen in der Natur untersagt. Kantone und Gemeinden jedoch können es an bestimmten Plätzen - z.B. in Naturschutzgebieten - verbieten. Oft gibt es in solchen Fällen aber markierte Feuerstellen. Auch bei Waldbrandgefahr kann ein Grillverbot ausgesprochen werden.
Verhaltensregeln auf dem Campingplatz
Beim Campen locken Freiheit, Ungezwungenheit und Natur: weg vom Alltagszwang, keine festgelegten Strukturen oder Essenszeiten und keine vorgeschriebene Garderobe. Das sind die ganz grossen Pluspunkte von Ferien auf dem Campingplatz. Ganz ohne Spielregeln geht es aber nicht. Schliesslich soll sich jeder auf dem Campingplatz wohlfühlen und seine wohlverdiente Auszeit geniessen können.
- Grillieren: Gemeinschafts-Grillplatz oder eigener Grill. Viele Campingplätze bieten Gemeinschafts-Grillplätze und Grills an. Wenn Sie einen nutzen, verlassen Sie den Grillplatz immer sauber und aufgeräumt. Achten Sie darauf, dass Sie beim Grillieren nicht zu viel Rauch produzieren, der sich dann unangenehm über den ganzen Campingplatz verteilt. Das gilt natürlich auch für den Plausch mit dem eigenen Grill auf der Parzelle.
- Nachtruhe: Beachten Sie die Nachtruhezeit auf dem jeweiligen Campingplatz und vergessen Sie nicht, dass Ihre Nachbarn hier näher sind als gewohnt und vermutlich jedes Wort und jeden Laut mitbekommen. Sprechen Sie leise, hören Sie Musik in gemässigter Lautstärke und vermeiden Sie lautes Gegröle während der Nachtruhe-Zeit.
- Ruhezeiten: Für Camping-Neulinge eine wichtige Information: die meisten Campingplätze haben angeordnete Ruhezeiten. Das bedeutet teilweise auch, dass Sie in dieser Zeit mit Ihrem Fahrzeug nicht ins oder nicht aus dem Gelände fahren und weder ein- noch auschecken können. Die Schranken sind in dieser Zeit geschlossen. Erkundigen Sie sich daher unbedingt vor der Abreise über die Öffnungs- und Ruhezeiten des Campingplatzes.
Fünf Regeln für richtiges Grillieren
Von Frühling bis Herbst treffen sich vor allem Jungendliche und Familien in Parks oder am Ufer von Rhein Wiese und Birs zum Grillieren und Zusammensein. Seit ein paar Jahren registrieren die Stadtgärtnerei und das Tiefbauamt vermehrt Schäden und Abfall von unsachgemässem Grillieren. Mit fünf einfachen Regeln geben sie nun Gegensteuer.
- Grillschalen müssen einen Mindestabstand zum Boden aufweisen. Handelsübliche Grills verfügen oft über ausziehbare Beine - der Abstand sollte mindestens 30 cm betragen. Niedrigere Grills - insbesondere Einweggrills - gehören auf hitzeverträglichen Untergrund.
- Ein heisser Grill darf nie unbeaufsichtigt sein - zu gross ist das Risiko, dass sich spielende Kinder oder Passanten daran verletzen.
- Halten Sie zu Bäumen und Büschen einen genug grossen Abstand. Mindestens 2 Meter sind ideal.
- Asche darf erst in Mülleimern entsorgt werden, wenn sie erkaltet ist.
- Denken Sie auch an andere.
Diese fünf Regeln werden in allen Parks auf Plakaten publik gemacht und mittels Flyern überall dort verteilt, wo grilliert wird.
