Grillen in Deutschland: Was ist erlaubt?

Ob Balkonparty mit Barbecue oder Wurst auf der Waldlichtung: Erlaubt ist meist, was nicht stört. Ein paar Regeln sind dennoch zu beachten, damit der Grill im Freien nicht zum heissen Eisen wird.

Wenn die Temperaturen steigen und der Duft von Würsten, Gemüse und mariniertem Fleisch durch die Luft zieht, dann ist in Deutschland wieder Grillsaison. Besonders beliebt: der Grill auf dem Balkon oder im Garten. Doch was des einen kulinarischer Hochgenuss, ist des anderen Qualm im Schlafzimmer.

Immer wieder führen Rauch, Lärm und lange Grillabende zu Streit - nicht selten landen solche Konflikte sogar vor Schlichtungsbehörden oder Gerichten. Eine Studie von YouGov ergab: Die meisten Menschen ärgern sich bei ihren Nachbarn über Lärm und auch Rauch gehört zu den Hauptärgernissen.

Die Grillsaison ist eröffnet und damit das Potenzial für dicke Luft unter Nachbarn. Was ist beim Grillen auf dem Balkon oder im Garten erlaubt? Wir klären auf.

Gesetzliche Grundlagen

Ganz klar ist das nicht. Zwar sind gemäss Art. 684 im ZGB übermässige Immissionen aller Art untersagt. Doch das lässt Spielraum: Was heisst schon übermässig? Auch im Mietrecht sucht man vergeblich nach besonderen Regeln für den Grill auf Balkonien. Allerdings, so der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband, sei weitgehend unbestritten, dass hier ein generelles Verbot unhaltbar ist. Trotzdem ist das kein Freibrief fürs Einräuchern der Nachbarn.

Es gibt in Deutschland kein generelles Gesetz, das Grillieren auf dem Balkon verbietet. Allerdings gilt: Rücksichtnahme ist Pflicht.

Was sagt das Mietrecht?

Gemäss Obligationenrecht (OR Art. 257f) sind Mieter verpflichtet, auf Nachbarn Rücksicht zu nehmen und die gemieteten Räume schonend und sorgfältig zu nutzen. Ein einmaliger Grillabend ist problemlos.

Wiederholter, intensiver Rauch, der in Nachbarwohnungen zieht oder an Fassaden Spuren hinterlässt, kann hingegen als unzumutbar gelten und im Extremfall eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung nach sich ziehen.

Je nach Verwaltung können Regeln rund um das Grillieren jedoch im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgehalten werden. Du solltest also in einem ersten Schritt den Mietvertrag und die Hausordnung genau durchlesen. Das heisst jedoch nicht, dass deine Nachbarschaft sich mit der starken Rauchentwicklung einfach abfinden muss: Du musst dich jederzeit an die Rücksichtspflicht halten. Davon ist auch das Grillieren nicht ausgenommen.

Grillarten und Rauchentwicklung

Der klassische Holzkohlegrill hat einen grossen Nachteil: Er produziert ordentlich Rauch. Konkret bedeutet dies, dass der Grill keine übermässige Rauchentwicklung verursachen darf, insbesondere bei Holzkohlegrills ein häufiges Problem. Gas- oder Elektrogrills sind deshalb meist die verträglichere Wahl, insbesondere in Mehrfamilienhäusern.

Alternativen zum Holzkohlegrill

Allzu starke Geruchsbelästigung kann z.B. vermeiden, wer statt eines Holzkohlegrills einen Gas- oder Elektrogrill benutzt und nichts in die Glut tropfen lässt.

Lärmbelästigung

Wo Rauch ist, ist auch ... Lärm. Auch der Hauseigentümerverband Schweiz rät zu einer gewissen Zurückhaltung im Interesse des nachbarschaftlichen Friedens - sowohl beim Grillieren auf dem Balkon als auch im Garten. Und dies nicht nur, was Rauch und Wurstgeruch betrifft, sondern auch den Lärm eines ausgelassenen Grillfestes. Egal ob es ein kleiner Grillplausch im Familienkreis oder eine ausgewachsene Grillparty ist: Die gesetzliche Nachtruhe musst du einhalten.

Was gilt bei Grillpartys?

Gegen ein gemütliches Beisammensein am Grill spricht nichts, sofern Lärm und Dauer im Rahmen bleiben. Ab 22 Uhr gilt in den meisten Gemeinden Nachtruhe. Laute Musik, grössere Gruppen oder wiederholte Festivitäten können zu Beschwerden führen. Auch hier gilt: Wer seine Nachbarn vorab informiert und das Gespräch sucht, lebt meist entspannter.

Drei Tipps für mehr Konfliktleichtigkeit.

Grillen in der Natur

Und was, wenn man im Wald oder im öffentlichen Park einfeuern möchte? Auf Bundesebene gibt es kein Gesetz, das das Feuermachen in der Natur untersagt. Kantone und Gemeinden jedoch können es an bestimmten Plätzen - z.B. in Naturschutzgebieten - verbieten. Oft gibt es in solchen Fällen aber markierte Feuerstellen. Auch bei Waldbrandgefahr kann ein Grillverbot ausgesprochen werden.

Sie sind nicht sicher, ob das Brätle an Ihrem Lieblingsplätzchen erlaubt ist? Wer sich nicht die Finger verbrennen möchte, informiert sich am besten bei lokal zuständiger Stelle. Auch wenn es dort heisst, «Feuern Sie los!», nehmen Sie Rücksicht auf andere Anwesende, vermeiden Sie Brandschäden auf Rasenflächen und halten Sie zur Sicherheit etwas Abstand zu Bäumen und Sträuchern. So steht dem herzhaften Biss in die Bratwurst garantiert nichts mehr im Weg.

Tipps für eine friedliche Grillsaison

  • Hausordnung lesen: Steht dort ein Verbot, gilt dieses verbindlich.
  • Auf Rauchentwicklung achten: Gas- oder Elektrogrills bevorzugen.
  • Lärm vermeiden: Rücksicht auf die Nachtruhe nehmen.
  • Vorab informieren: Ein kurzes Gespräch mit Nachbarn wirkt oft Wunder.

Im vorherigen Kapitel haben wir die Rücksichtspflicht erwähnt. Das Konzept der gegenseitigen Rücksichtnahme ist aber keine Einbahnstrasse. Ja, du solltest deine Nachbarschaft nicht ununterbrochen zuqualmen. Darum empfehlen wir dir, nicht zu häufig zu grillieren und mal bei der Nachbarschaft nachzufragen, ob sich jemand von dir gestört fühlt.

Kommunikation ist der Schlüssel

Sag ihnen, wann die Party ungefähr steigen wird und warne sie, dass es etwas lauter werden könnte. Lass ihnen deine Handynummer da und gib ihnen den Hinweis, dass sie dich jederzeit informieren können, wenn der Lärmpegel zu hoch ist. Kommunikation ist auch wichtig, wenn du dich durch regelmässiges Grillieren in der Nachbarschaft gestört fühlst. Erkläre ruhig, was dich stört und suche nach Lösungen, indem du dich kompromissbereit gibst. Wenn ein offenes Gespräch keine Besserung bringt, solltest du am besten schriftlich festhalten, was wann genau passiert ist.

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