Endlich wieder Sommer! Mit den steigenden Temperaturen beginnt für viele Mieter die Grillsaison. Doch oft genug führt das Grillen zu Konflikten mit den Nachbarn. Ob auf dem Balkon oder im Garten: Grillen sorgt oft für Ärger mit den Nachbarn.

Grundsatz: Rücksichtnahme ist Pflicht
Grundsätzlich ist es Mietern gestattet, auf dem Balkon zu tun und zu lassen, was sie wollen. Jetzt kommt jedoch das grosse Aber: Auch in Balkonien müssen Mieter auf die Nachbarn Rücksicht nehmen. Art. 257f Abs. 2 OR hält fest, dass Mieter einer unbeweglichen Sache auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen müssen. Das Konzept der gegenseitigen Rücksichtnahme ist aber keine Einbahnstrasse.
Das Grundprinzip ist relativ simpel: Erlaubt ist, was niemanden stört. Und wenn man gut mit den Nachbarn auskommt, braucht es einiges, bis sie sich gestört fühlen.
Was sagt das Mietrecht?
'Grillspezifische' Regelungen sind im Mietrecht nicht zu finden. Je nach Verwaltung können Regeln rund um das Grillieren jedoch im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgehalten werden. Du solltest also in einem ersten Schritt den Mietvertrag und die Hausordnung genau durchlesen. Damit eine Hausordnung überhaupt gültig ist, muss der Mietvertrag ausdrücklich auf die Hausordnung verweisen. Und auch dann muss man sich als Mieterin und Mieter nicht an jedes pingelige Verbot halten. Der Vermieter kann nicht nach eigenem Gusto Verbote erlassen.
Einschränkungen der Balkonnutzung im Mietvertrag oder in der Hausordnung müssen auf einem sachlichen Grund basieren und verhältnismässig sein. Verbote um des Verbots Willen sind dagegen unbeachtlich. Sie verstossen gegen die Persönlichkeitsrechte der Mietenden. So auch ein generelles Grillverbot auf dem Balkon.
Allerdings gilt es gewisse Regeln zu beachten, damit die Stimmung nicht durch zwischenmenschliche Streitigkeiten getrübt wird. Das Zivilgesetzbuch und das Obligationenrecht halten fest, dass jede Person verpflichtet ist, sich aller übermässigen Einwirkung auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten und dass alle schädlichen und nicht gerechtfertigten Einwirkungen - wozu auch Lärm gehört - verboten sind.
Grillverbot: Was ist erlaubt?
Kritisch wird es, wenn die Hausordnung ein allgemeines Grillverbot vorsieht. Ein solche Regelung ist umstritten.
Rauch und Gerüche: Was ist zumutbar?
Wo gegrillt wird, gibt es Rauch. Oft gehört auch Musik, Geplauder und lautes Lachen dazu. Für dich ist es ein entspannter Grillabend, deine Nachbarschaft kann sich aber davon gestört fühlen. Das heisst jedoch nicht, dass deine Nachbarschaft sich mit der starken Rauchentwicklung einfach abfinden muss: Du musst dich jederzeit an die Rücksichtspflicht halten. Davon ist auch das Grillieren nicht ausgenommen.
Der Grill ist zu jeder Tageszeit so zu bedienen, dass die Nachbarn nicht eingeräuchert werden. Es liegt auf der Hand, dass ein Smoker Grill deshalb nicht die optimale Gerätschaft ist. Überschreiten die Rauchimmissionen das tolerierbare Mass, kann der Vermieter im Einzelfall einschreiten. Mit einem Gas- oder Elektrogrill lassen sich beissender Rauch und Gestank dagegen auf ein vernünftiges Mass reduzieren. Beispielsweise empfiehlt sich ein Gas- oder Elektrogrill, der im Gegensatz zum Holzkohlegrill den beissenden Rauch in Grenzen hält.
Der klassische Holzkohlegrill hat einen grossen Nachteil: Er produziert ordentlich Rauch.
So lässt es sich kaum vermeiden, dass die Nachbarn riechen können, wenn grilliert wird. Der Duft von Gebratenem ist auch beim normalen Wohnverhalten, wozu auch das Kochen gehört, unvermeidbar. Solche Gerüche müssen von den Nachbarn daher geduldet werden.
Raucher geniessen die Verdauungszigarette vorzugsweise auf dem Balkon. Dabei sollten sie darauf achten, dass der Tabakrauch nicht durch ein offenes oder schräg gestelltes Fenster direkt in die Schlafzimmer der oberen Wohnungen dringt.
Lärmbelästigung vermeiden
Egal ob es ein kleiner Grillplausch im Familienkreis oder eine ausgewachsene Grillparty ist: Die gesetzliche Nachtruhe musst du einhalten. Gemäss Mieterverband (MV) gilt aus Faustregel: Ab Beginn der Nachtruhe herrscht Tischlautstärke. Lautes Lachen, Singen und Grölen liegen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr drin.
Auch übermässiger Lärm sollte vermieden werden. Als Faustregel gilt: Ab Beginn der Nachtruhe herrscht Tischlautstärke. Die Gesprächslautstärke ist also so zu dosieren, dass man sich nur noch am gleichen Tisch versteht. Lautes Lachen, Singen und Grölen liegen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr drin. Die Nachtruhe gilt im Allgemeinen ab 22 Uhr. Massgebend sind die örtlichen Polizeivorschriften oder die Hausordnung. Mancherorts gilt auch über Mittag eine Ruhezeit. Dann ist die Lautstärke ähnlich herunterzuschrauben wie nachts.
Auch ausserhalb der Ruhezeiten ist der Geräuschpegel auf ein vernünftiges Mass zu beschränken. Wo die Lärmgrenze liegt, hängt jedoch auch von den Umständen ab. Wenn ein Quartier sowieso von starkem Lärm belastet ist, darf man es mit den Ruhevorschriften etwas lockerer nehmen.
Gartenmitbenutzung: Was ist erlaubt?
Sofern ein Garten oder eine Grünfläche allen Mieterinnen und Mietern eines Hauses zur Verfügung steht, kann auch dort grilliert werden. Im Gegensatz zum Balkon kann der Vermieter dies aber im Mietvertrag oder in der Hausordnung verbieten.
Mieter, die den Garten nutzen, dürfen andere Mieter nicht mit Lärm belästigen. Außerdem darf kein Mieter den Garten allein nach Lust und Laune verändern.
Auch das Sonnen auf von Ihnen aufgestellten Liegen, das Aufstellen von Sonnenschirmen oder das Trocknen von Wäsche ist Ihnen erlaubt. Unter Gartennutzung versteht das deutsche Mietrecht den Aufenthalt im Garten.
Gartenpflege: Wer ist zuständig?
Für die Pflege vom Garten am Mehrfamilienhaus, in dem Sie Ihre Wohnung gemietet haben, ist der Eigentümer/Vermieter grundsätzlich verantwortlich. Die Kosten für die Gartenpflege kann der Eigentümer/Vermieter allerdings den Mietern als Betriebskosten aufbrummen (sogenannte Kostenumlage) - und das selbst dann, wenn diese keinen Anspruch auf Gartennutzung haben. In diesem Fall gilt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: VIII ZR 135/03).
Haben Sie und Ihr Vermieter sich vertraglich darauf geeinigt, dass Sie als Mieter des Gartens auch die Gartenpflege übernehmen, tragen Sie die Verantwortung und die Kosten.
Für den Fall, dass der Mietvertrag nicht konkret vorschreibt, welche Gartenarbeiten Sie als Mieter im Garten machen sollen und wie häufig, sondern nur eine allgemeine Klausel wie „Der Mieter ist für die Gartenpflege zuständig“, müssen Sie lediglich einfache Arbeiten wie die oben genannten ausführen, für die Sie weder besondere Fachkenntnisse, noch zusätzliche Kosten und viel Zeit aufbringen müssen.
Lesen Sie sich den Mietvertrag zum Haus mit Gartennutzung genau durch! Denn laut des LG Frankfurt (Az. des Urteils: 2-11 S 64/04) kann die Pflicht zur Gartenpflege auch „das Beschneiden von Bäumen und Sträuchern, die Neuanlegung von Rasenflächen sowie das Fällen kranker beziehungsweise morscher Bäume und Sträucher“ umfassen.
Konsequenzen bei Verstössen
Verstösse gegen die Rücksichtspflicht können ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In Extremfällen, wenn selbst eine schriftliche Abmahnung nichts nützt, ist sogar eine ausserordentliche Kündigung möglich, mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats.
Störenfriede, die die Ruhevorschriften missachten, riskieren ausserdem, dass die Polizei bei ihnen aufkreuzt.
Mieterinnen und Mieter, die sich durch rücksichtslose Nachbarn belästigt fühlen, können sich bei der Polizei oder dem Vermieter beschweren. Nützt eine Reklamation bei der Vermieterschaft nichts, kann man unter Umständen eine Mietzinsreduktion verlangen und durch die Hinterlegung des Mietzinses bei der Schlichtungsbehörde Druck machen.
Tipps für ein harmonisches Miteinander
Denn ob eine Störung das zulässige Mass überschreitet, lässt sich kaum objektiv feststellen. Deshalb sind Toleranz und gesunder Menschenverstand gefragt. Ein persönliches Gespräch ist in solchen Situationen zielführender.
Ehemaliger Bürgermeister terrorisiert Nachbarschaft | Kamera Zwei
Darum empfehlen wir dir, nicht zu häufig zu grillieren und mal bei der Nachbarschaft nachzufragen, ob sich jemand von dir gestört fühlt.
Sag ihnen, wann die Party ungefähr steigen wird und warne sie, dass es etwas lauter werden könnte. Lass ihnen deine Handynummer da und gib ihnen den Hinweis, dass sie dich jederzeit informieren können, wenn der Lärmpegel zu hoch ist.
Kommunikation ist auch wichtig, wenn du dich durch regelmässiges Grillieren in der Nachbarschaft gestört fühlst. Erkläre ruhig, was dich stört und suche nach Lösungen, indem du dich kompromissbereit gibst. Wenn ein offenes Gespräch keine Besserung bringt, solltest du am besten schriftlich festhalten, was wann genau passiert ist.
Ein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft hilft, Spannungen zu vermeiden. Wer freundlich ist, bekommt eher einen Hinweis als eine Anzeige.
Allenfalls können Sie Ihre Nachbarn beim nächsten Grillieren Teil Ihres Festes werden lassen und mit einem Gläschen Wein oder Bier das nachbarschaftliche Verhältnis fördern. Ohnehin macht ein Grillfest viel mehr Spass, wenn man es teilt.
Mit der nötigen Rücksichtnahme und der Einhaltung der üblichen Sicherheitstipps steht dem Grillspass nichts mehr im Weg - wenn das Wetter mitspielt. Und wer weiss, vielleicht ergibt sich daraus sogar ein geselliger Abend mit den Nachbarinnen und Nachbarn.
Ruhezeiten beim Rasenmähen
Verfügt man nicht gerade über ein elektrisches Modell, verursacht auch das Rasenmähen viel Lärm. Deshalb gelten für lärmige Arbeiten am Haus oder im Garten ergänzende Ruhezeiten. Auch wenn der Rasen einen Schnitt benötigt, müssen Sie also Rücksicht nehmen. Montag bis Freitag von 12.00 - 13.00 Uhr und von 19.00 - 07.00 Uhr, am Samstag von 12.00 - 13.00 Uhr und ab 17.00 Uhr sowie an Sonn- und allgemeinen Feiertagen ist das Rasenmähen generell verboten.
