Grillen in der Schweiz: Was Mieter auf Balkon und Terrasse wissen müssen

Sobald die Temperaturen steigen, wird in der Schweiz wieder eifrig gegrillt - ob Fleisch oder Gemüse. Jetzt kann auf Balkon oder Terrasse wieder grilliert werden. Damit man sich aber in der Grillsaison nicht bei der Nachbarschaft unbeliebt macht oder sich Ärger mit dem Vermieter oder der Polizei einhandelt, sollte man sich an einige Punkte halten.

Mieterinnen und Mieter dürfen grundsätzlich auf ihren Balkonen und Terrassen grillieren, müssen dabei aber gewisse Regeln beachten. Es brutzelt wieder auf Schweizer Balkonen und Terrassen.

Grillen mit Holzkohle. Quelle: Wikimedia Commons

Grillieren erlaubt, aber Rücksichtnahme ist Pflicht

Nicht nur für Wohn- oder Hauseigentümer, sondern auch für Mieter ist Grillieren erlaubt. Es besteht aber die Pflicht zur Rücksichtnahme. Dazu zählt das Verhindern von übermässigen Geruchs- und Rauchemissionen, wie sie beim Grillieren gerne vorkommen können.

Nicht jeder Grill ist erlaubt

Deshalb können Vermieter in Bezug auf das Grillieren Einschränkungen machen und beispielsweise auf Balkonen nur das Grillieren mit Elektro- oder Gasgrill erlauben und den Holzkohlegrill verbieten. Es ist daher ratsam, im Mietvertrag oder Hausordnung nachzulesen, wie das geregelt ist, damit man sich weder mit den Nachbarn noch mit dem Vermieter oder der Verwaltung entsprechenden Ärger einhandelt.

Ich geb Euch Tipps zum Balkongrillen

Einhaltung der Nachtruhe

Ausserdem muss auch in Bezug auf Lärm Rücksicht auf die Nachbarschaft genommen und die Nachtruhe eingehalten werden. Normalerweise gilt die Nachruhe in der Schweiz zwischen 22 und 6 Uhr. Auch das ist der Hausordnung geregelt. Wer eine Grillparty feiert, muss sich daran halten. Das heisst nicht, dass die Gäste um 22 Uhr nach Hause müssen. Musik ist aber ab dann auszuschalten und Gespräche sollten nur noch in Tischlautstärke geführt werden, damit die Nachbarn davon nicht gestört werden.

Grillieren auf dem Balkon. Quelle: blick.ch

Rechtliche Konsequenzen bei Lärmklagen

Lärmklagen können teuer werden. Ein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft hilft, Spannungen zu vermeiden. Wer freundlich ist, bekommt eher einen Hinweis als eine Anzeige. Wird trotzdem wegen Ruhestörung die Polizei gerufen, bleibt es zwar beim ersten Mal meist bei einer Verwarnung - bei Wiederholung droht aber eine Busse.

Tipps für einen gelungenen Grillabend

  • Wahl des Grills: Informieren Sie sich im Mietvertrag oder der Hausordnung über die zulässigen Grillarten.
  • Rücksichtnahme: Vermeiden Sie übermässige Rauchentwicklung und laute Musik.
  • Nachtruhe: Halten Sie die Nachtruhezeiten ein und vermeiden Sie Lärmbelästigung.
  • Gespräch suchen: Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, wenn es zu Problemen kommt.

Grillspass mit Nachbarn

Mit der nötigen Rücksichtnahme und der Einhaltung der üblichen Sicherheitstipps steht dem Grillspass nichts mehr im Weg - wenn das Wetter mitspielt. Und wer weiss, vielleicht ergibt sich daraus sogar ein geselliger Abend mit den Nachbarinnen und Nachbarn.

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