Frischkäse vs. Butter: Ein Nährwertvergleich und Aspekte der Lebensmittelsicherheit

Käse ist aus der täglichen Ernährung für viele nicht wegzudenken. Aber passt Käse auch, wenn man eigentlich abnehmen will? Absolut! Denn es gibt auch viele kalorien- und fettarme Käsesorten. Sei es zum Frühstück, zum Überbacken von Gerichten oder einfach pur für zwischendurch: Käse ist in aller Munde.

Die Schweizerische Gesellschaft für Ernährung empfiehlt, am Tag drei Portionen Milchprodukte zu sich zu nehmen. Eine Portion können beispielsweise 30g Halbhart-/Hartkäse oder 60g Weichkäse sein. Den Bedarf an Milchprodukten mit Käse zu decken, ist vor allem für Menschen mit einer Laktoseintoleranz empfehlenswert.

Im Supermarkt findet man mittlerweile von gefühlt fast jedem Käse auch eine fettreduzierte Variante. Aber lohnt es sich wirklich, besser Light-Käse zu essen? Eher nicht. Auf den ersten Blick haben die fettarmen Käsesorten natürlich weniger Kalorien und wirken deshalb gesünder. Genau dieser Eindruck kann aber schnell dazu verleiten, mehr davon zu essen, als man es normalerweise tun würde. Und so hat man am Ende doch nichts an Kalorien eingespart.

Käse eilt noch immer der Ruf voraus, durch seinen bisweilen hohen Fettgehalt ein regelrechter Dickmacher zu sein. Dabei ist es längst kein Geheimnis mehr, dass überschüssige Pfunde nicht nur mit einer fettreichen Ernährung zu tun haben. Wer abnehmen will, muss in erster Linie auf seine tägliche Kalorienbilanz achten. Sicherlich schadet es aber nicht, bevorzugt fettärmeren Käse mit einem hohen Eiweissgehalt auf den Speiseplan zu setzen. Es gilt aber wie immer: Auf die richtige Balance kommt es an!

Hier ist eine Tabelle, die die Nährwerte verschiedener Käsesorten vergleicht:

KäsesorteKalorien / 100gFett / 100g
Hüttenkäse, 20 % Fett i.Tr.1024
Frischkäse, 20 % Fett i.Tr.1055
Ricotta, 20 % Fett i.Tr.17415
Mozzarella, 40 % Fett i.Tr.25520
Hirtenkäse aus Kuhmilch, 45% Fett i. Tr.28020
Camembert, 45 % Fett i.Tr.28823
Feta aus Schafs-/ Ziegenmilch, 43% Fett i. Tr.29025
Brie, 50 % Fett i.Tr.33528
Frischkäse, 60 % Fett i.Tr.33932
Raclettekäse, 50% i. Tr.k.A.k.A.

Auf der Käseverpackung findet man in der Regel die Angabe «Fett i. Tr.». Das bedeutet «Fett in der Trockenmasse». Es handelt sich hierbei aber nicht - wie oft angenommen - um den gesamten Fettanteil im Käse, sondern nur um eine prozentuale Angabe, wieviel Fett die sogenannte Käse-Trockenmasse enthält.

Um eine Aussage über den tatsächlichen Fettgehalt treffen zu können, muss man aber wiederum die Beschaffenheit der einzelnen Käsesorten berücksichtigen. Ein Weichkäse, beispielsweise Camembert, enthält mehr Wasser als etwa ein Hartkäse, der lange gereift ist.

Bis zu 10 Prozent Fett i. Mindestens 20 Prozent Fett i. Mindestens 40 Prozent Fett i. Mindestens 45 Prozent Fett i. Mindestens 60 Prozent Fett i.

Mineralöl-Rückstände in Butter

Alle Butter im «Kassensturz»-Labortest enthalten Mineralöl-Rückstände. Für den St. Galler Kantonschemiker Pius Kölbener ist klar: «Mineralöl-Rückstände gehören nicht in Butter. Das ist eine Verunreinigung.» Er untersucht seit Jahren Lebensmittel auf solche Rückstände. Nach heutigem Wissensstand müsse man deswegen allerdings keine gesundheitlichen Bedenken haben.

«Kassensturz» hat 13 Butter auf Mineralöl-Rückstände testen lassen. Sie kosten zwischen 1.28 und 2.75 Franken pro 100 Gramm. Mineralöle sind chemische Stoffe, die durch Destillation aus Erdöl gewonnen werden. Problematisch für Lebensmittel sind zwei Gruppen: Die aromatischen Mineralöle (Moah) gelten als potenziell krebserregend. Moah hat das Labor in keiner der Butter gefunden.

Bei der zweiten Stoffklasse, den gesättigten Mineralölen (Mosh) ist noch nicht klar, wo sie sich im Körper anreichern. In allen 13 Produkten fand das Labor Mosh. Bis jetzt gibt es keine Grenzwerte für den Mineralölgehalt in Lebensmitteln. In der Schweiz zieht man den Orientierungswert des deutschen Lebensmittelverbands von 22 mg pro kg Milchfett als Massstab heran. Erfreulich ist, dass acht Butter unter diesem Wert liegen.

Den mit Abstand tiefsten Mosh-Wert hat die Bio-Butter der Molkerei Biedermann mit 11 mg/kg Milchfett. Bei den Buttermarken Milfina, Valflora, bei «Die Butter» und bei der Volg-Butter liegt der Gehalt unter 20 mg/kg, nur knapp halten die Denner-Eigenmarke, Qualité&Prix sowie Floralp den Wert von 22 mg/kg ein.

Christof Züger ist Chef des grossen Milchverarbeitungsbetriebs «Züger Frischkäse». Er stellt auch Butter für Detailhändler her. Von Züger kommen Butter mit Mosh-Werten über und unter dem Orientierungswert. Auch bei Emmi gibt es eine breite Streuung. Der Züger-CEO vermutet, dass die Bestandteile durch den Rohstoff, also Milch oder Rahm, während der Herstellung oder durch die Verpackung in die Butter migrieren. Auch der St. Galler Kantonschemiker teilt diese Einschätzung.

Mit der Analyse lassen sich verschiedene Kohlenwasserstoffe entdecken: Moah (mineral oil aromatic hydrocarbons) und Mosh (mineral oil saturated hydrocarbons), zusätzlich auch Posh (polyolefinic oligomeric saturated hydrocarbons). Bei den Posh handelt es sich nicht um Mineralöl-Bestandteile, sondern um sogenannte Oligomere, die aus Plastik-Verpackungen aus Polyethylen und Polypropylen ins Lebensmittel migrieren können.

Das Labor fand in vier Produkten Mosh-Werte über dem Orientierungswert. Darüber liegen die Lidl-Kochbutter, Prix Garantie, die Bio-Kochbutter von Coop sowie die Bio-Vorzugsbutter von Migros. Wenig überraschend bleiben also auch Bio-Butter nicht von Mineralöl-Kontaminationen verschont. In der M-Budget-Kochbutter fand das Labor neben Mosh auch Posh.

Laut Prüflabor lässt sich aus dem Spektrum ableiten, dass es sich um eine Verunreinigung durch Polyethylen handle, die wohl aus der Verpackung stammt. Das hat zu einer zusätzlichen Abwertung geführt.

Der St. Galler Kantonschemiker, Pius Kölbener sagt, das Lebensmittelrecht verpflichte Produzenten mit der «gute Herstellungspraxis» dazu, die Werte so tief wie möglich zu halten und die entsprechenden Betriebe müssten Massnahmen ergreifen, um die Werte zu senken.

Hersteller oder Detailhändler schreiben Kassensturz: Aldi Suisse: Da wir unseren Kundinnen und Kunden stets Produkte von hervorragender Qualität zum besten Preis anbieten wollen, prüfen wir laufend Massnahmen zur weiteren Optimierung der Produkte.

Molkerei Biedermann: Aus Ihrem Analysenbericht der Bio Butter 200g ist mit einem Mosh-Gehalt von 11,2 mg/kg ein Wert ausgewiesen, der deutlich unterhalb des in der EU geltenden Orientierungswert von 22 mg/kg liegt. Auch konnten keine Moah oder organische Lösungsmittel (Chloroform) festgestellt werden. Damit ist die Bio-Butter auch aus lebensmittelrechtlicher Sicht einwandfrei / nicht zu beanstanden.

Coop: Qualitativ hochwertige und einwandfreie Produkte haben bei Coop oberste Priorität. Coop verfügt über ein systematisches Qualitätsmanagement. Die erwähnten Produkte werden regelmässig untersucht, wobei die gemessenen Werte stets tiefer waren als bei Ihrer Überprüfung. Wir werden die internen Kontrollen verstärken und bei Bedarf weitere Massnahmen einleiten.

Lidl: Wir nehmen die Ergebnisse gerne zur Kenntnis und werden die Resultate mit unseren Lieferanten besprechen.

Migros: Die Mosh/Moah-Thematik wird von unseren Lieferenten seit Jahren genau verfolgt. Im Test wird der Orientierungswert von 22 mg/kg dabei deutlich unterschritten. (Anmerk. Redaktion, ein Produkt, Valflora Vorzugsbutter) Unsere Produkte werden in einem regelmässigen Monitoring auf Mosh/Moah und Posh analysiert. Unsere Lieferenten werden weiterhin alles unternehmen, um die geltenden Vorgaben einzuhalten.

Volg: Die hier untersuchte Volg-Butter 200 g zeigt ein Ergebnis von Mosh 19,5 mg/kg bezogen auf das Milchfett und liegt somit innerhalb der veröffentlichten Orientierungswerte.

Butter in vielen Sorten - was ist der Unterschied? | ntv Service

Kennzeichnung von Lebensmitteln

Wer vorverpackte Lebensmittel an Konsumentinnen und Konsumenten abgibt, muss sicherstellen, dass alle obligatorischen Angaben auf der Verpackung zu finden sind. Die gleiche Verpflichtung gilt auch für alle Lebensmittel, die im Internet angeboten werden. Das BLV informiert über diese Angaben und ihre Bedeutung.

  1. Die Sachbezeichnung gibt an, um welche Art von Lebensmittel es sich handelt. Konsumentinnen und Konsumenten müssen klar erkennen können, was sie kaufen, und das Produkt von anderen unterscheiden können. Sachbezeichnungen sind z.B.Wird ein Lebensmittel besonders behandelt und eine Unterlassung dieser Angabe könnte die Konsumentinnen und Konsumenten täuschen, muss die Sachbezeichnung durch die Angabe der Behandlung ergänzt werden. Dies ist z.B.Gewisse Angaben müssen im selben Sichtfeld wie die Sachbezeichnung erfolgen, weil sie z.B. Gesundheitsrelevanz haben oder weil die Konsumentinnen und Konsumenten dieser Information ein grosses Gewicht beimessen. Durch eine Sichtfeldregelung soll die Information in transparenter Weise erfolgen, weil davon ausgegangen wird, dass die Sachbezeichnung eines Lebensmittels gelesen wird.
  2. Die Zutatenliste informiert über alle Zutaten, die in einem Lebensmittel enthalten sind. Die Auflistung erfolgt in abnehmender Reihenfolge, d.h., je weiter vorne eine Zutat genannt wird, desto grösser ist ihr Anteil am Produkt. Die in abnehmender Reihenfolge genannten Zutaten müssen mit ihrer Sachbezeichnung genannt werden.Die Informationen für Allergikerinnen und Allergiker sind wichtig für die Gesundheit der Betroffenen. Aus diesem Grund müssen die wichtigsten Zutaten, welche Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können, deutlich im Zutatenverzeichnis bezeichnet werden. Eine Hervorhebung im Zutatenverzeichnis erfolgt häufig, indem die Zutat fett gedruckt wird.Für gewisse Lebensmittel muss kein Zutatenverzeichnis angegeben werden. Lebensmittel, die aus einer einzigen Zutat bestehen, sofern die Sachbezeichnung mit der Zutatenbezeichnung identisch ist oder eindeutig auf die Art der Zutaten schliessen lässt (z.B.Aber auch bei diesen Lebensmitteln ist die Information für Allergikerinnen und Allergiker grundsätzlich verbindlich. Milchprodukte wie Käse oder Butter, soweit sie nur typische Zutaten enthalten, brauchen ebenfalls kein Zutatenverzeichnis.Für Zutaten, die auf der Verpackung besonders hervorgehoben werden, muss im Zutatenverzeichnis zusätzlich angegeben werden, wie hoch der prozentuale Anteil der Zutat ist. wenn die Zutat abgebildet ist (z.B. wenn die Zutat in der Sachbezeichnung genannt wird (z.B. wenn die Zutaten von den Konsumentinnen und Konsumenten normalerweise mit dem Lebensmittel in Verbindung gebracht werden (z.B. wenn eine Zutat für die Charakterisierung eines Lebensmittels und seiner Unterscheidung von anderen Lebensmitteln bedeutend ist (z.B.
  3. Alle Lebensmittel müssen mit einer Datierung versehen werden, ausser Ausnahmen wie z.B. frisches Obst und Gemüse, Essig oder Speisesalz. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist das Datum, bis zu dem ein Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält. Beim Mindesthaltbarkeitsdatum geht es somit vor allem um Qualitätsaspekte.Besonders empfindliche Lebensmittel, bei welchen die Gefahr der Vermehrung von krankmachenden Keimen oder die Bildung von schädlichen Stoffen besteht, sind mit dem Verbrauchsdatum («zu verbrauchen bis») auszuzeichnen. Beim Verbrauchsdatum geht es somit um Fragen der Lebensmittelsicherheit. Der Hersteller gibt mit der Angabe des Verbrauchsdatums die Garantie, dass das Produkt bei Einhaltung der Kühlkette bis zu diesem Datum risikolos konsumiert werden kann. Der Verzehr verdorbener Lebensmittel dieser Kategorie kann erhebliche gesundheitliche Probleme nach sich ziehen. Für Laien ist es schwierig zu erkennen, ob ein Produkt ohne Gefahr verzehrbar ist, wenn der Verderb je nach Produkt weder optisch, noch geruchlich oder geschmacklich festzustellen ist. Der Konsum nach Ablauf des Verbrauchsdatums ist daher grundsätzlich zu unterlassen; die Lebensmittelsicherheit ist höher zu gewichten als die damit einhergehende Lebensmittelverschwendung.Um sicherzugehen, werden Lebensmittel oft mit einem Verbrauchsdatum versehen, wo ein Mindesthaltbarkeitsdatum ausreichend wäre, z.B. Lebensmittel, bei welchen ein Verbrauchsdatum empfohlen wird*, sind u.a.Manche Lebensmittel wie frisches Obst, Gemüse oder Brot sind nur kurz haltbar. Andere sind sehr lange haltbar, z.B. alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von zehn oder mehr Volumenprozent, Kaugummi, Essig, Salz und Zuckerarten in fester Form. Solche Lebensmittel benötigen keine Angabe der Datierung.
  4. Einige Lebensmittel, etwa schnell verderbliche, müssen unter besonderen Bedingungen aufbewahrt oder verwendet werden. «Nach dem Öffnen nicht in der Dose aufbewahren. «Tiefkühlprodukt. Nur im Tiefkühlabteil bei mind. Diese Angaben sind nicht mit der Gebrauchsanleitung zu verwechseln! Diese stellt einen Zubereitungshinweis dar. Ein Beispiel hierzu ist «Käseküchlein im vorgeheizten Backofen bei 220 °C in der Mitte des Backofens für ca.
  5. Die Etikette muss mit dem Namen sowie der Adresse der Firma oder Person versehen sein, die das Lebensmittel herstellt, einführt, abpackt, umhüllt, abfüllt oder abgibt. Es kann sich um eine natürliche oder um eine juristische Person handeln.
  6. Die Angabe des Produktionslandes ist obligatorisch. Für vorverpackte Lebensmittel ist die Angabe des Produktionslandes mit wenigen Ausnahmen obligatorisch. Eine Ausnahme ist beispielsweise, wenn sich das Produktionsland eindeutig aus der Sachbezeichnung ableitet (z.B. «Glarner Schabziger») oder wenn die Herstelleradresse aufgeführt ist. Anstelle eines Produktionslandes kann bei verarbeiteten Lebensmitteln ein übergeordneter geografischer Raum angegeben werden, z.B. «Fisch aus der Ostsee», «Honig aus Nord- und Südamerika» oder «Salat aus der EU». Das Produktionsland kann auch nach der ISO-2-Norm abgekürzt angegeben werden (z.B.
  7. Bei Lebensmitteln, die aus mehreren Zutaten bestehen, können in bestimmten Fällen neben der Angabe des Produktionslandes zusätzliche Angaben zur Herkunft der Zutaten erforderlich sein (Produktionsland des Ausgangsprodukts der Zutat wie z.B. Zutaten tierischer Herkunft gelten als mengenmässig wichtig, wenn deren Anteil am Enderzeugnis 20 Massenprozent oder mehr beträgt (z.B. Lasagne mit mehr als 20 % Rindfleisch). Dabei sind insbesondere Produktname, Abbildungen und Produktgesamtpräsentation zu berücksichtigen. Am Beispiel eines «Sugo Toscano», das Tomaten aus Frankreich enthält, bedeutet dies: Ist neben einer allgemein «italienischen» Aufmachung z.B. auch eine Abbildung des schiefen Turms von Pisa vorhanden und steht womöglich noch «traditionell» oder «della nonna», kann der Eindruck entstehen, dass es sich vollumfänglich um ein italienisches Produkt handelt und somit auch die Tomaten italienischer Herkunft sind. Sachbezeichnungen, bei denen klar ist, dass sie nicht mit der Herkunft in Verbindung gebracht werden, werden bei der Beurteilung des Täuschungspotenzials einer Aufmachung nicht berücksichtigt (z.B. «Ungarisches Gulasch», «exotischer Fruchtsalat»).Wird die Herkunftsangabe einer Zutat freiwillig gemacht, darf ein übergeordneter geographischer Raum angegeben werden.
  8. Die Nährwertdeklaration gibt Auskunft über die Menge der Nährstoffe, die in einem Produkt enthalten sind. Eine Nährwertkennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln ist im Grundsatz obligatorisch. Gewisse Lebensmittel sind jedoch von dieser Verpflichtung befreit. Wichtige Beispiele sind die meisten unverarbeiteten Lebensmittel (Gemüse, das als solches abgegeben wird), offen angebotene Lebensmittel (z.B. Sandwich vom Take-away-Stand) oder viele handwerklich hergestellte Lebensmittel (z.B. handwerklich hergestellte Salami, die in der hauseigenen Metzgerei hergestellt und abgegeben wird). Bei den genannten Lebensmitteln wäre der Aufwand für die Betriebe unverhältnismässig.
  9. Bei gewissen Lebensmitteln tierischer Herkunft ist ein Identitätskennzeichen obligatorisch, z.B. bei Joghurt oder bei einem Schnitzel. Das Identitätskennzeichen besteht aus einer Folge von Buchstaben und Zahlen. Es verweist auf den Betrieb, in dem das Lebensmittel zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde.
  10. Angaben wie «vegan», «glutenfrei» oder das «Verkaufen bis-Datum» auf der Etikette sind für die Hersteller freiwillig. Auf Lebensmittelverpackungen dürfen auch freiwillige Informationen gemacht werden. Informationen bezüglich Glutenfreiheit oder reduziertem Glutengehalt sind an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Angabe «glutenfrei» darf z.B. Lebensmittel dürfen nur als «vegetarisch» o.ä. bezeichnet werden, wenn sie keine Zutaten tierischer Herkunft enthalten, mit Ausnahme von Milch, Eiern oder Honig. Zum Beispiel kann bei Lebensmitteln, die von der obligatorischen Nährwertdeklaration ausgenommen sind, eine Nährwertdeklaration freiwillig angebracht werden.
  11. Nährwertbezogene Angaben wie z.B.
  12. Gesundheitsbezogene Angaben wie z.B.

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