EU Richtlinie Pizza Napoletana: Wahrheit oder Mythos?

In der politischen Debatte werden oft Behauptungen aufgestellt, die einer genauen Prüfung nicht standhalten. Ein prominentes Beispiel ist die Diskussion um das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU und dessen Auswirkungen auf den Alltag. Insbesondere die SVP-Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher hat in diesem Zusammenhang wiederholt Aussagen getroffen, die einer faktischen Überprüfung nicht standhalten.

Dieser Artikel beleuchtet einige dieser Behauptungen und stellt ihnen die Fakten gegenüber.

Die Behauptungen und die Fakten

Martullo-Blocher hat in Bezug auf das Rahmenabkommen mit der EU eine Reihe von Aussagen getroffen, die sich als falsch herausgestellt haben. Hier eine detaillierte Auflistung:

  1. Behauptung: "Mit dem Rahmenvertrag wird die Personenfreizügigkeit massiv ausgeweitet."

    Fakt: Das Rahmenabkommen ändert nichts an der Personenfreizügigkeit. Es dürfen weiterhin nur EU-Bürger in die Schweiz ziehen, die hier Arbeit finden oder nachweislich über ausreichend finanzielle Mittel verfügen.

  2. Behauptung: "Auf Geheiss der EU muss die Schweiz allen EU-Bürgern im Land das Stimm- und Wahlrecht erteilen."

    Fakt: Niemand fordert politische Rechte für EU-Bürger in der Schweiz, auch die EU nicht.

  3. Behauptung: "Mit dem Rahmenvertrag wird die Ausschaffung krimineller EU-Bürger noch mehr verhindert."

    Fakt: Die Schweiz würde sich gegen jeden Teil der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) wehren, der die Ausschaffung von Kriminellen erschwert.

  4. Behauptung: "Bund, Kantone und Gemeinden dürfen sich nur noch wirtschaftlich engagieren, wenn die EU dies ausdrücklich genehmigt."

    Fakt: Staatliche und staatsnahe Betriebe bleiben in der Schweiz Sache der Schweizer Behörden. Es müssen keine Genehmigungen in Brüssel eingeholt werden.

  5. Behauptung: "Anreize für Ansiedlungen, Wirtschaftshilfen, Steuervergünstigungen oder regionalpolitische Unterstützungen der Kantone sind dann nicht mehr möglich."

    Fakt: Anreize für Unternehmen in wirtschaftlich schwachen Gebieten sind weiterhin möglich.

  6. Behauptung: "Grosswasserkraftwerke können nicht mehr unterstützt werden."

    Fakt: Beihilfen für Grosskraftwerke können zum Thema werden, falls die Schweiz und die EU ein Stromabkommen abschliessen. Ein solches Abkommen ist jedoch umstritten und liegt derzeit auf Eis.

  7. Behauptung: "Kantonale Gebäudeversicherungen, die Suva und die Kantonalbanken sind so nicht mehr zugelassen."

    Fakt: Diese Beispiele würden in einem Marktzugangsabkommen für den Banken- und Versicherungssektor geregelt, nicht im Rahmenabkommen.

  8. Behauptung: "Mit dem Rahmenabkommen müsste unser heutiges Aus- und Weiterbildungssystem aufgegeben werden."

    Fakt: Es gibt keine Grundlage für diese Behauptung.

  9. Behauptung: "Sämtliche EU-Ausbildungen müssten in der Schweiz anerkannt werden."

    Fakt: Die Anerkennung ist und bleibt im Personenfreizügigkeitsabkommen geregelt.

  10. Behauptung: "Mit dem Rahmenvertrag könnte uns Schweizer dann ein Kleidungsstück oder ein Auto plötzlich 15 Prozent Mehrwertsteuer kosten!"

    Fakt: Die Schweiz kann als Nicht-EU-Land bei ihren 7,7 Prozent bleiben.

  11. Behauptung: "Unsere Direktzahlungen [an die Bauern] wären nicht mehr praktikabel."

    Fakt: Die Ausgestaltung der Landwirtschaftspolitik bleibt Sache der Schweiz.

  12. Behauptung: "Genmanipulierte Futtermittel würden importiert und genmanipuliertes Fleisch und Gemüse auf unseren Tellern landen, entgegen dem Volkswillen."

    Fakt: Im Landwirtschaftsabkommen hat die Schweiz eine Ausnahme für genetisch veränderte Sorten festgehalten. Das Rahmenabkommen ändert daran nichts.

  13. Behauptung: "Das Normenwerk der EU besteht heute aus insgesamt 21’000 Richtlinien."

    Fakt: Die Zahl der EU-Richtlinien ist etwa zehnmal tiefer. Martullo vertauscht Richtlinien mit Rechtsakten.

  14. Behauptung: "32’000 Bürokraten der EU-Kommission erlassen jeden Tag wieder neue dazu."

    Fakt: Richtlinien werden vom EU-Parlament und dem EU-Ministerrat beschlossen, nicht von den Beamten der Kommission.

  15. Behauptung: "Wir müssten Milliarden an Franken bezahlen für heutige und zukünftige EU-Umverteilungsprogramme und natürlich die Kohäsionsmilliarden, die im Vertrag verbindlich festgehalten sind."

    Fakt: Eine rechtliche Zahlungsverpflichtung geht die Schweiz nicht ein.

  16. Behauptung: "Alle Zuwanderer und Grenzgänger bekommen die gleichen Ansprüche auf Sozialhilfe, auch wenn sie gar nicht hier arbeiten, und dies bereits drei Monate nach Einreise."

    Fakt: Grenzgänger haben heute und in Zukunft keinen Anspruch auf Sozialhilfe. EU-Bürger dürfen nur in die Schweiz kommen, wenn sie genug Geld für den Lebensunterhalt oder eine Stelle haben.

  17. Behauptung: "Es müssten noch mehr Familienzulagen nach Schweizer Ansätzen an Kinder im Ausland bezahlt werden."

    Fakt: An den Kinderzulagen ändert sich mit dem Rahmenabkommen nichts.

  18. Behauptung: "Die Schweiz übernimmt dann auch die Arbeitslosenversicherungen für 312’000 Grenzgänger mit Zusatzkosten von 600 bis 800 Millionen Franken pro Jahr."

    Fakt: Ob all das geschieht, lässt sich nicht sagen. Und es kann geschehen, ganz egal, ob die Schweiz und die EU ein Rahmenabkommen abschliessen.

  19. Behauptung: "Die Masse und Herstellung einer neapolitanischen Pizza, die Grösse und Form eines Apfels, das korrekte Frittieren von Pommes frites - alles würde uns die EU vorschreiben."

    Fakt: Die EU hat tatsächlich geregelt, wie Restaurants und Essstände frittieren müssen, weil viel krebserregendes Acrylamid entsteht, wenn man es falsch macht. Der Bundesrat hat vor, sich der EU-Verordnung freiwillig anzuschliessen.

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Die Pizza Napoletana und die EU-Verordnung

Besonders interessant ist die Behauptung, dass die EU die Masse und Herstellung einer neapolitanischen Pizza vorschreiben würde. Tatsächlich ist die Herstellung der Pizza Napoletana in der EU per Verordnung geregelt. Hier ein paar Details:

  • Die Pizza ist insgesamt weich und elastisch und lässt sich leicht wie ein Buch zusammenklappen.
  • Mit einer Bewegung von der Mitte nach aussen und dem Druck der Finger beider Hände auf die Teigkugel, die mehrfach gewendet wird, formt der Pizzabäcker eine Teigscheibe, die in der Mitte nicht dicker als 0,4 cm ist.
  • Mit einer spiralförmigen Bewegung wird die Tomatenmasse auf der ganzen Innenfläche verteilt.
  • Der Pizzabäcker schiebt die belegte Pizza mithilfe von etwas Mehl mit einer Drehbewegung auf einen Holz- oder Aluminiumschieber (Schiesser), dann lässt er sie mit einer schnellen Bewegung des Handgelenks auf den Ofenboden gleiten, ohne dass der Belag überschwappt.

Allerdings wurde dieses Rezept nicht von EU-Beamten verfasst, sondern von Mitgliedern der Associazione Verace Pizza Napoletana. Nur wer seiner Pizza Napoletana das Label "Garantiert traditionelle Spezialität" aufdrücken will, muss sich daran halten.

Döner-Siegel: Ein ähnliches Beispiel

Ein ähnliches Beispiel ist die Diskussion um ein EU-Gütesiegel für Döner. Die Internationale Döner-Föderation aus Istanbul will den Begriff Döner schützen und als garantiert traditionelle Spezialität nach dem EU-Lebensmittelrecht einstufen lassen. Falls sich die EU für das Siegel entscheidet, dürfte der Döner nur noch nach Vorgaben verkauft werden.

Die geplanten Regeln umfassen unter anderem:

  • Keine nicht-tierischen Eiweisse, Stärke oder Sojaerzeugnisse
  • Bestimmte Fleischsorten und -mengen
  • Genaue Vorgaben zur Kühltemperatur und Zubereitung

Auch hier gibt es Widerstand, da viele Anbieter individuelle Rezepte bevorzugen und Innovationen nicht behindert werden sollen.

Die besten Pizzerien Europas

Unabhängig von EU-Richtlinien und Gütesiegeln gibt es zahlreiche Pizzerien, die für ihre Qualität und ihren Geschmack bekannt sind. Die Experten von 50 Top Pizza küren jährlich die besten europäischen Pizzerien. Hier eine Auswahl der Top Ten:

  1. Napoli on the Road - London
  2. Sartoria Panatieri - Barcelona
  3. Via Toledo Enopizzeria - Wien
  4. 50 Kalò - London
  5. Baldoria - Madrid
  6. Pizza Zulu - Fürth
  7. Imperfetto - Puteaux
  8. Nnea - Amsterdam
  9. La Balmesina - Barcelona
  10. Fratelli Figurato - Madrid

Auch die Schweiz ist mit zwei Pizzerien im Ranking vertreten: Da Pone in Zürich und Kytaly in Genf.

Fazit

Es ist wichtig, politische Aussagen kritisch zu hinterfragen und Fakten von Falschbehauptungen zu trennen. Die Diskussion um das Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU und die EU-Richtlinie zur Pizza Napoletana zeigen, wie schnell Halbwahrheiten und Falschinformationen verbreitet werden können. Eine fundierte Auseinandersetzung mit den Fakten ist daher unerlässlich.

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