Lebensmittelhersteller sehen sich immer wieder mit der Notwendigkeit konfrontiert, Produkte zurückrufen zu müssen. Aktuelle Beispiele sind der Rückruf von "Kinder"-Produkten von Ferrero wegen Salmonellenverdachts und der Fall von Tiefkühlpizzen der Marke Fraîch’Up von Buitoni, die mit E.-coli-Bakterien verunreinigt sein könnten. Auch der Fund von Käfern in Aldi-Nudeln sorgt für Aufsehen. Doch wie laufen solche Rückrufe ab, und welche Rechte haben Konsumenten?

Aktuelle Fälle von Lebensmittelrückrufen
Ferrero: Salmonellenverdacht bei "Kinder"-Produkten
Wenige Tage vor Ostern musste Ferrero mehrere Produktlinien zurückrufen, darunter die Schokobons. Wegen Verdachts auf Salmonellen musste der Süsswarenhersteller Ferrero viele seiner «Kinder»-Produkte zurückrufen - vor allem in Europa, aber auch in den USA, in Kanada oder Australien. Bestimmte in einem Werk in Belgien hergestellte Überraschungseier, Schokobons und weitere Süssigkeiten sollten vorsichtshalber nicht mehr gegessen werden. Das Werk wurde mittlerweile von der Aufsichtsbehörde geschlossen. Es darf erst wieder öffnen, wenn alle Regeln und Anforderungen der Lebensmittelsicherheit erfüllt sind. Zudem hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen.
In der Schweiz sind keine Erkrankungsfälle bekannt. Ferrero ruft jedoch 27 Produkte vorsichtshalber zurück. Coop, Migros, Volg und Aldi haben die betroffenen «Kinder»-Produkte Mitte letzter Woche aus den Regalen genommen und die Kunden aufgerufen, Produkte mit bestimmten Haltbarkeitsdaten in die Läden zurückzubringen. Jetzt zeigt sich: Die beiden grossen Detailhändler Migros und Coop weiten den Rückruf nochmals aus.
Wie viele Tonnen Schokolade das sind, ist offen. Ferrero beantwortete eine entsprechende Anfrage nicht. Klar ist aber: Für die Produktsicherheit ist die Herstellerin verantwortlich. Laut Coop-Sprecher Kevin Blättler nimmt Ferrero die Ware zurück.
Buitoni: Tiefkühlpizza mit E.-coli-Bakterien
Auch Buitoni musste wegen gesundheitlicher Folgen ein Produkt zurückrufen: Tiefkühlpizza der Marke Fraîch’Up. Der Fall Buitoni sorgt seit einigen Wochen vor allem in Frankreich für Aufsehen. 48 Kinder und 2 Erwachsene hatten wegen mutmasslich mit E.-coli-Bakterien verseuchter Buitoni-Pizzas teilweise schwere Krankheitssymptome entwickelt. Mitte März wurde ein gross angelegter Rückruf von Tiefkühlpizzas der Marke Fraîch’Up eingeleitet. Derzeit laufen Ermittlungen der Pariser Staatsanwaltschaft wegen «fahrlässiger Tötung», «Täuschung» und «Gefährdung anderer». Buitoni ist eine Tochterfirma des Schweizer Lebensmittelmultis Nestlé. Zwei Produktionsstätten in Nordfrankreich wurden vorerst geschlossen.
«Die Qualität und Lebensmittelsicherheit unserer Produkte hat oberste Priorität, und wir arbeiten mit den Behörden zusammen, um herauszufinden, was passiert sein könnte», liess Nestlé verlauten.
Da Fraîch’Up vor allem in Frankreich vertrieben wird, mussten in der Schweiz keine Buitoni-Produkte zurückgerufen werden. Die von Nestlé in der Schweiz via Coop oder Migros verkauften Buitoni-Pizzas würden aus Deutschland und Italien importiert - sie seien nicht vom Rückruf betroffen, sagt eine Nestlé-Sprecherin auf Anfrage dieser Zeitung. Sie ergänzt: «Nestlé verkauft keine Fraîch’Up-Pizzas in der Schweiz.»
Aldi: Käfer in Nudeln
Ein News-Scout aus Aesch fand in seiner Pasta, die er im Aldi gekauft hatte, Käfer vor. Diese müssen bei der Produktion in die Teigwaren gelangt sein. Nachdem News-Scout B.* aus Aesch die Farfalle ins siedende Wasser gegeben hat, schwammen plötzlich schwarze Punkte an der Wasseroberfläche. «Ich habe die Teigwaren in kochendes Wasser gegeben und plötzlich sind auf der Wasseroberfläche schwarze Krümel aufgetaucht. Als ich diese näher betrachtet habe, sah ich, dass es irgendwelche Käfer waren», schreibt er. Die Pasta der Aldi Eigenmarke Cucina Nobile habe er am Donnerstag in der Filiale in Aesch BL erworben und wollte sie gleichentags zubereiten.
Gemäss Packung wären die Teigwaren noch mindestens bis am 27. Juni 2026 haltbar. «Keine Ahnung, wie die Käfer in den Teig gekommen sind.» Gründlich habe er nochmals weitere Lebensmittel zu Hause untersucht, konnte jedoch kein weiteres, befallenes Produkt finden. Die Käfer waren ausschliesslich in den Aldi-Teigwaren und zwar allesamt in den Nudeln selbst.
Aldi will Vorfall mit Lieferanten überprüfen. Auf Anfrage von 20 Minuten erklärt die Medienstelle Aldi Suisse, dass ihnen noch kein solcher Fall gemeldet worden sei. «Aufgrund der Bilder vermuten wir, dass es sich um den Brotkäfer handelt. Eine abschliessende Beurteilung aus der Ferne ist jedoch nicht möglich.» Den Vorfall werde man jedoch mit dem Lieferanten prüfen und entsprechende Untersuchungen in die Wege leiten.
«Wir vermuten, dass es sich um Korn- oder Reiskäfer handelt», sagt Peter Brodmann vom Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Baselland. «Aufgrund der Aufnahmen kann man davon ausgehen, dass die Käfer nicht in der Filiale in das Produkt gelangt sind, sondern eventuell bei der Teigwarenproduktion schon im Mehl vorhanden waren und so in die Teigwaren gelangten.» Er empfiehlt Konsumentinnen und Konsumenten, sich bei der Verkaufsstelle oder beim Hersteller des Produktes zu melden, damit die Betriebe entsprechende Massnahmen ergreifen können.
Aldi Nord: Glasfremdkörper in Tomaten-Pesto
der Marke Cucina Nobile zurück. Trotz umfangreicher präventiver Sicherheitsmaßnahmen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in vereinzelten Gläsern der unten genannten Charge Glasfremdkörper befinden. Vom Verzehr des Produkts mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 11.08.2025 wird abgeraten. Betroffen sind ausschließlich die Verpackungen mit der Chargen-Codierung 11.08.2025 3 am Rand des Schraubdeckels. Wir weisen darauf hin, dass andere Chargen bzw. Mindesthaltbarkeitsdaten des Artikels nicht betroffen sind.
Das Handelsunternehmen ALDI Nord hat umgehend reagiert und die betroffene Ware aus dem Verkauf genommen. Verbraucher, die den Artikel mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 11.08.2025 gekauft haben, werden gebeten, diesen nicht zu verzehren. Der betroffene Artikel kann in allen ALDI Nord-Filialen gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons zurückgegeben werden. Wir bedauern den Vorfall und entschuldigen uns bei allen Verbrauchern für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Wie streng ist die Schweiz bei Lebensmittelrückrufen?
Im vergangenen Jahr ist die Zahl der veröffentlichten Sicherheitshinweise im Vergleich zu 2020 noch einmal gestiegen und erreichte mit 140 einen neuen Höchststand. In der EU werden pro Jahr Tausende Artikel und Lebensmittel beanstandet. Im Vergleich zur EU ist die Eidgenossenschaft also eher zurückhaltend mit Rückrufen. Der Stiftung für Konsumentenschutz reicht das nicht. Das Land sei nicht streng genug.
«In der Schweiz ist es zu sehr dem Belieben der einzelnen Produzenten überlassen, ob und wie ein öffentlicher Rückruf stattfindet», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz.
Der Konsumentenschutz fordert weiterhin, dass die Schweiz sich vollständig dem EU-Rückrufportal RASFF anschliesst. «Doch aus politischen Gründen scheint dieses Ziel in weiter Ferne», sagt Stalder.
Was ist bei einer Lebensmittel Rückrufaktion zu beachten? Wie gehe ich vor?
Gründe für vermehrte Rückrufe
Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen macht dafür nicht einen, sondern mehrere Gründe aus. Eine wesentliche Erklärung sieht die Behörde in der Globalisierung und Digitalisierung. So nehme die Komplexität der Wertschöpfungskette zu, da Zulieferer und Produktion auf der ganzen Welt verteilt seien - was wiederum die Qualitätskontrolle erschwere.
Einen anderen bemerkenswerten Punkt führt das Büro für Konsumentenfragen an: Die Unternehmen nutzten Rückrufaktionen bewusst als Marketinginstrument, um sich in der Öffentlichkeit als verantwortungsbewusste und schnell handelnde Marken darzustellen. Damit könne die Reputation gestärkt werden. Dies dürfte jedoch bei Kinderschokolade oder bei Buitoni nicht der Fall sein.
Rechte der Konsumenten bei gesundheitlichen Schäden
Bei einem Rückruf wird der finanzielle Schaden in der Regel zurückerstattet, oder es findet ein Austausch statt, ohne Kostenfolge. Bei gesundheitlichen Schäden haftet grundsätzlich das Unternehmen. Aber: Dafür muss erwiesen sein, dass der gesundheitliche Schaden durch den Verzehr eines bestimmten Produkts einer bestimmten Firma entstanden ist. Dies muss ein Kläger vor Gericht beweisen können.
«Denn ziemlich sicher werden die Unternehmen nicht einfach für einen solchen gesundheitlichen Schaden geradestehen. Für eine einzelne Person ist es daher quasi ein aussichtsloses Unterfangen, solange es keinen kollektiven Rechtsschutz gibt. Das wäre ein klassischer Fall für eine Gruppenklage, damit dies überhaupt stemmbar wird», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz. Ihr Fazit: «Theoretisch liegt die Haftung beim Unternehmen. Doch praktisch wird das in der Regel nicht durchgesetzt werden können ohne kollektiven Rechtsschutz.»

Konsumentenschützerin Sara Stalder macht bei Lebensmittelvergiftungen eine schwierige Beweislage für die Konsumenten aus.
Was tun bei Beanstandungen oder gesundheitlichen Problemen?
Erste Anlaufstelle ist die Ärztin oder der Arzt. Sie sollten solche Erkrankungen weitermelden. Falls eine betroffene Konsumentin nicht zum Arzt gehen kann, rät der Schweizer Konsumentenschutz, an die jeweilige kantonale Lebensmittelkontrolle zu gelangen.
Wann schalten sich die Schweizer Behörden ein?
Wenn ein gesundheitsgefährdendes Produkt bereits an Konsumenten abgegeben wurde, löst die zuständige kantonale Behörde in Zusammenarbeit mit dem betroffenen Unternehmen eine öffentliche Warnung aus. Könnten Konsumenten in der ganzen Schweiz betroffen sein, erfolgt die öffentliche Warnung durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
Eine öffentliche Warnung enthält alle Angaben zum Produkt und zur festgestellten Gefahr sowie Informationen zum weiteren Vorgehen, falls das Produkt schon konsumiert wurde. Dies wird dann notwendig, wenn ein Produkt nicht den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entspricht. Ein Beispiel dafür ist ein Fehler auf dem Etikett oder vertauschte Inhaltsstoffe, sofern es sich dabei nicht um Substanzen handelt, die Allergien auslösen. Eine Information der Konsumenten erfolgt in diesem Fall nicht, da für die Konsumenten keine Gesundheitsgefährdung besteht.
Zu einem Rückruf kommt es dann, wenn ein gesundheitsgefährdendes Produkt die Konsumentinnen und Konsumenten bereits erreicht hat. In diesem Fall ist das betroffene Unternehmen verpflichtet, die Kundschaft genau über den Grund des Rückrufs sowie das betroffene Produkt zu informieren.