Erwachsene sollen in der Schweiz zukünftig legalen Zugang zu Cannabis erhalten. Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) will Erwachsenen den legalen Zugang zu Cannabis ermöglichen. Die zuständige Nationalratskommission hat dazu den Entwurf für ein künftiges Gesetz in die Vernehmlassung gegeben. Bis zum 1. Dezember können sich Interessierte zu den Vorschlägen äussern. Den kommerziellen Anbau, die Herstellung und den Verkauf von Cannabis will sie regeln, dabei aber den Konsum nicht fördern.
Heute sind Anbau, Herstellung, Handel und Konsum von Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken verboten. Bei Erwachsenen wird der Konsum mit einer Ordnungsbusse bestraft, der Besitz einer geringfügigen Menge ist straffrei. Deshalb will die SGK-N das Verbot zwar aufheben, Cannabis aber weiterhin als Betäubungsmittel gelten lassen, heisst es in der Mitteilung der Parlamentsdienste. Erwachsene sollen Cannabis für den Eigengebrauch anbauen und Cannabisprodukte kaufen dürfen, Minderjährige aber nicht. Verboten ist zudem jede Art von Werbung für Cannabis und Cannabisprodukte. Im Strassenverkehr soll bei Cannabis weiterhin Nulltoleranz gelten.
Cannabis gewerblich anzubauen und Produkte daraus gewerblich herzustellen, will die SGK-N nur mit Bewilligung des Bundes gestatten. Verkauft werden soll es nur in von den Kantonen konzessionierten Stellen. Der Bund soll zudem eine einzige Konzession für den Onlineverkauf vergeben können. Um den Konsum nicht zu fördern, soll Cannabis nicht gewinnorientiert verkauft werden dürfen. Zudem soll eine Lenkungsabgabe den Konsum beschränken und die Konsumentinnen und Konsumenten zu weniger schädlichen Produkten leiten.
Den Grundsatzentscheid, den Umgang mit Cannabis zu entkriminalisieren, trafen die zuständigen Kommissionen 2021. Eine Subkommission der SGK-N machte sich daraufhin an die Arbeit. Den Anstoss dazu gegeben hatte der frühere Berner Mitte-Nationalrat Heinz Siegenthaler mit einer parlamentarischen Initiative.
Cannabis Legalisierung 2025 - Was du wissen musst! #cannabis
Pilotversuche und die Studie "Züri Can"
Seit 2023 laufen Pilotversuche zur kontrollierten Abgabe von Cannabis.
Abbildung 1: Übersicht der drei Arten von Bezugsstellen.
Diese Webseite dient dazu, den aktuellen Stand und erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Studie „Züri Can - Cannabis mit Verantwortung” zu präsentieren und wird monatlich aktualisiert. Am 22. März 2023 konnten die ersten Personen mit dem Aufnahmeprozess in die Studie beginnen. Ab dem 22. August 2023 können Studienteilnehmende legal Studiencannabis in ihrer Bezugsstelle erwerben. Studienteilnehmende können bei einer von insgesamt 21 Bezugsstellen legal THC-haltige Cannabisblüten (“Gras”) oder Cannabisharz (“Haschisch”) kaufen.
Zehn Apotheken sind in Zürich als Bezugsstelle aktiv. Die Mitarbeitenden der Apotheken verfügen über viel Expertise im Hinblick auf die gesundheitliche Beratung. Eine weitere Bezugsstelle ist das Drogeninformationszentrum (DIZ) der Stadt Zürich, welches als Kompetenzzentrum zur Förderung risikoärmeren Freizeitdrogenkonsums über langjährige Erfahrung und Wissen zur Prävention und Beratung im Umgang mit Cannabis verfügt. Als einziges Pilotprojekt mit Cannabis in der Schweiz hat die Studie Züri Can auch Cannabis Social Clubs. Diese werden als nicht gewinnorientierte Vereine geführt und bieten in der Regel die Möglichkeit, Cannabis vor Ort mit anderen Studienteilnehmenden gemeinsam zu konsumieren und sich untereinander auszutauschen.
Am 20. November 2024 bewilligte das BAG eine Erhöhung der maximalen monatlichen Anzahl von kaufberechtigten Studenteilnehmenden von 2'100 auf 3'000 Personen.
Abbildung 2a: Geschlechterverteilung der aktuellen Studienteilnehmenden in Prozent.
Es nehmen deutlich mehr Männer als Frauen oder nicht-binäre Personen an der Studie Züri Can teil. Eine solche Geschlechterverteilung war zu erwarten. Denn bei einer schweizweiten Online-Befragung, die Ende 2016 mit 3132 regelmässigen Cannabiskonsumierenden durchgeführt wurde, lag der Männeranteil bei 80.5% und der Frauenanteil bei 19.5% (Müller et al., 2023). In anderen Pilotprojekten der Schweiz (siehe auch BAG Liste bewilligte Projekte), gibt es bei den Studienteilnehmenden eine ähnliche Geschlechterverteilung.
Abbildung 2b: Altersverteilung der aktuellen Studienteilnehmenden.
Die Altersgruppe der 28- bis 32-jährigen Studienteilnehmenden ist in der Studie Züri Can derzeit am häufigsten vertreten. Dennoch ist festzustellen, dass ein breites Altersspektrum an der Studie Züri Can teilnimmt. Das Durchschnittsalter beträgt rund 35 Jahre. Der Altersdurchschnitt ist etwas höher als in der schweizweiten Online-Befragung von 2016 wo das Durchschnittsalter bei 30.5 Jahren lag (Müller et al., 2023).
Der grösste Teil der Studienteilnehmenden konsumiert vier Mal pro Woche oder häufiger Cannabis. Die Studienteilnahme scheint vor allem für Personen mit häufigem Konsum attraktiv zu sein. Dennoch nehmen auch Personen an der Studie teil, die nur wenige Male im Monat Cannabis konsumieren. Dies wird es uns ermöglichen, Personen mit unterschiedlichen Konsumgewohnheiten in unserer Studie zu vergleichen.
Wie auch bei anderen Substanzen mit berauschender Wirkung, wie z.B. Alkohol, hat nicht jede Person, welche Cannabis konsumiert, einen problematischen Konsum. Viele Personen, die Cannabis konsumieren, tun dies ohne schwerwiegende gesundheitliche oder soziale Folgeschäden (Marmet & Gmel, 2017). Bei einem Teil der Konsumierenden kann es jedoch zur Entwicklung einer Cannabisgebrauchsstörung (engl. Cannabis Use Disorder, CUD) kommen, definiert durch das Diagnostische und Statistische Manual Psychischer Störungen (DSM 5).
Eine Cannabisgebrauchsstörung liegt vor, wenn ein starker Wunsch besteht Cannabis zu konsumieren (sogenanntes «Craving»), selbst wenn bereits schädliche Folgen vorliegen (Hoch & Gantner, 2019). Auch Toleranz bezüglich der Wirkung, verminderte Kontrollfähigkeit des Konsums, Vernachlässigung anderer Vergnügungen oder Entzugssymptome bei Absetzen der Substanz (z. B. Stimmungsschwankungen, Unruhe, starkes Schwitzen) können auftreten. Es sind 10 - 30% derjenigen, die regelmässig Cannabis konsumieren, betroffen (Leung et al., 2020).
Wie in Abbildung 4 ersichtlich, gab es bei ca. einem Viertel der Studienteilnehmenden in der Studie Züri Can Hinweise auf eine Cannabisgebrauchsstörung, bevor sie Zugang zu Studiencannabis hatten. Dies wird mittels einem dafür entwickelten Screening-Fragebogen, dem sogenannten Cannabis Use Disorder Identification Test (CUDIT) erfasst (Adamson et al., 2010), welcher bei einem Summenwert von 13 oder mehr Punkten auf eine Cannabisgebrauchsstörung hinweist (Annaheim et al., 2010).
Durch eine regulierte Abgabe von Cannabis können Rahmenbedingungen geschaffen werden, die einen risikoärmeren Cannabiskonsum fördern. Insbesondere Cannabiskonsumierende, welche einen problematischen Konsum aufweisen, erhalten einen einfacheren Zugang zu Beratungs- und Behandlungsangeboten, z. Bsp. durch die studienärztlichen Ansprechspersonen. Das Verkaufspersonal der Bezugsstellen wurde im Hinblick auf die Beratungs- und Präventionsförderung speziell geschult, damit eine individuelle zielgerichtete Beratung möglich wird.
Studiencannabis wird von den Bezugsstellen direkt bei den Produzenten eingekauft. Die angebotenen Produkte und deren Preise sind bei allen Bezugsstellen gleich und werden von der Studienleitung vorgegeben. Das Angebot an Studiencannabis beinhaltet verschiedene Produkte, sowohl Cannabisblüten als auch Haschischprodukte. Dabei gibt es gesetzliche Vorgaben, welche eine hohe Qualität der Produkte sicherstellen. Zu Verkaufsbeginn wurden fünf verschiedene Cannabisprodukte mit unterschiedlichen THC-/CBD- Gehalten und verschiedenen Genotypen angeboten, darunter drei Blütenprodukte und zwei Haschprodukte. Bisher wurden alle Produkte von den Studienteilnehmenden nachgefragt. Insgesamt wurden ca. 84'200 Verkäufe getätigt, bei welchen insgesamt ca.
| Produkt | THC | CBD |
|---|---|---|
| Cannabisblüten | Variiert | Variiert |
| Haschischprodukte | Variiert | Variiert |
Tabelle 1: Angebot der Cannabisprodukte. Cannabis ist ein Naturprodukt. Die angegebenen Werte können deshalb um bis zu max.
Cannabis-Extrakt VER-01 gegen chronische Rückenschmerzen
Chronische Rückenschmerzen sind weit mehr als ein lästiges Ziehen im Kreuz oder ein plötzlicher Hexenschuss. Sie treiben Betroffene oft in einen Teufelskreis aus Schmerz, Angst und Unbeweglichkeit - mit gravierenden Folgen für die Lebensqualität. Weltweit leiden über eine halbe Milliarde Menschen daran. Die bisherigen medikamentösen Therapieoptionen sind begrenzt: Nichtsteroidale Antirheumatika wie Ibuprofen oder Diclofenac belasten Magen, Nieren und Herz, während Opioide wie Oxycodon oder Hydromorphon unter anderem ein hohes Suchtpotenzial bergen.
Eine Studie in der Fachzeitschrift «Nature Medicine» weckt nun Hoffnung. Forschende der Medizinischen Hochschule Hannover haben untersucht, wie wirksam das Cannabis-Extrakt namens «VER-01» gegen chronische Rückenschmerzen ist. Nach drei Monaten gaben die Teilnehmenden in der VER-01-Gruppe eine grössere Schmerzreduktion an als in der Placebogruppe.
«Wir konnten mit dem Cannabis-Extrakt nicht nur eine deutliche Schmerzreduktion beobachten, sondern auch Verbesserungen beim Schlaf und der Beweglichkeit», sagt Studienleiter Matthias Karst. Im Schnitt reduzierte sich die Schmerzintensität um fast zwei Punkte auf einer Schmerzskala von null bis zehn, während es in der Placebo-Gruppe nur 1,4 Punkte waren. In einer offenen Verlängerungsphase, die nochmals mehrere Monate dauerte, nahm der Schmerz durch das Präparat sogar um einen weiteren Punkt ab. Dennoch traten vor allem zu Beginn auch Nebenwirkungen auf: Rund 40 Prozent der Teilnehmenden aus der VER-01-Gruppe berichteten über Schwindel, 15 Prozent über Müdigkeit und 16 Prozent über Übelkeit. Nach drei Wochen waren diese Beschwerden jedoch weitgehend verschwunden. Weniger als drei Prozent klagten danach noch über solche Effekte.
VER-01 ist ein Cannabis-Vollextrakt, das alle pflanzlichen Cannabinoide enthält - darunter auch THC (Tetrahydrocannabinol). «THC ist entscheidend für die Schmerzlinderung und Muskelentspannung», erklärt Karst. Anders als beim Rauchen eines Joints erreicht das geschluckte Präparat jedoch keine berauschenden THC-Konzentrationen im Körper. Der Neurowissenschaftler Jan Vollert von der University of Exeter erklärt es so: Beides unterscheide sich so sehr wie Haselnüsse und Nutella. Sie hätten zwar die gleiche Basis, seien aber nicht miteinander vergleichbar.
Angesichts des grossen Teils der Weltbevölkerung, der unter chronischen Rückenschmerzen leide, seien diese Beobachtungen klinisch relevant, betont Andrea Hohmann von der Indiana University Bloomington in den USA. Kritischer sieht dies Ulrike Bingel vom Universitätsklinikum Essen: Für sie sei die Studie definitiv ein Schritt in die richtige Richtung, leite aber keinen Paradigmenwechsel in der Behandlung chronischer Rückenschmerzen ein.
Ob VER-01 tatsächlich in Zukunft eine echte Alternative zu Opioiden wird, muss sich in weiteren Studien zeigen. Klar ist: Medikamente allein lösen das Problem nicht. «Es braucht oft auch Physiotherapie und psychologische Unterstützung», sagt Karst. Denn oft seien Bewegungsmangel, Fehlhaltungen und Stress die eigentlichen Auslöser chronischer Rückenschmerzen.
Cannabis und seine vielfältigen Anwendungen
Cannabis oder Hanf (die Begriffe sind gleichbedeutend) ist eine der ältesten Kulturpflanzen der Erde. Sie versorgt uns mit Öl, Papier, Brennstoff, Baumaterial und Kleidung. Sie liefert in ihren Samen ein hochwertiges Nahrungsmittel und Tierfutter. Und in ihrem Harz eine Fülle von Inhaltsstoffen, die sie zu einer vielseitigen Heilpflanze machen. Der Hanf ist eine schnellwüchsige, krautige, einjährige Pflanze.

Drogenhanf ist erhältlich als Marihuana oder Haschisch. Marihuana besteht aus getrockneten, zerkleinerten und zerriebenen Hanfblüten und Hanfblättern. Unter Haschisch versteht man das gepresste, zu einer dunklen Masse verarbeitete Harz aus Blüten und Blättern. Der THC-Gehalt von Drogenhanf ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Er betrug in der Schweiz 2017 durchschnittlich 10% (Marihuana) bzw. 19% (Haschisch). Aus medizinischer Sicht konsumiert man dabei eine massive Überdosis.
Inhaltsstoffe und Wirkungen
Man kennt ungefähr 600 verschiedene chemische Bestandteile des Cannabis. Sie verteilen sich auf 19 Gruppen.
Cannabinoide
Cannabis enthält mehr als 100 Cannabinoide. Soweit bekannt, kommen sie ausschliesslich im Hanf und sonst nirgendwo im Pflanzenreich vor. Am besten untersucht sind die beiden Cannabinoide Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD).
Cannabisforscher schreiben dem CBD ein breites Spektrum verschiedenartiger Wirkungen zu. Rheumabetroffene mit CBD-Erfahrung bestätigen insbesondere eine entzündungshemmende und schmerzreduzierende Wirkung von CBD und dass sie dank CBD besser schlafen. Auf THC geht die Rauschwirkung zurück, derentwegen Cannabis dem Betäubungsmittelgesetz unterworfen wurde. Am meisten THC ist in den unbefruchteten weiblichen Blüten (bis 30%) und in den blütennahen Blättern enthalten. Unter den mutmasslichen therapeutischen Wirkungen des THC stehen für Rheumabetroffene seine Schmerzlinderung und - in hohem Alter - die Appetitanregung im Zentrum.
Das Endocannabinoid-System (ECS)
Wie wirken Cannabinoide? Offenbar docken sie an speziellen Rezeptoren des Nerven- und des Immunsystems an. Alle diese Rezeptoren und deren Liganden (Bindungsmoleküle) bilden zusammen das Endocannabinoid-System (ECS) des menschlichen Körpers. Das ECS wurde um 1990 herum von Forschungsgruppen in den USA und Israel entdeckt, nach der Entschlüsserlung der Molekülstruktur von CBD (1963) und THC (1964).
Cannabinoide zählen zu den nicht-opioiden Schmerzmitteln. Wie sie und die verschiedenen Andockstellen des ECS (CB1, CB2, GPR55 usw.) zusammenspielen, ist eine zentrale Frage der Cannabisforschung.
Der Entourage-Effekt
Als Dronabinol 1985 in den USA zugelassenen war, empfanden viele Patienten die Wirkung des reinen synthetischen THC als zu stark und als unangenehm. Sie zogen es vor, Joints zu rauchen, also Cannabis direkt zu konsumieren. Zum Umfang des Entourage-Effektes findet man unterschiedliche Auffassungen. Bei den aktuell verfügbaren Cannabismedikamenten spielt er nur zwischen CBD und THC. Anbieter frei verkäuflicher CBD-Produkte werben hingegen gerne mit dem Entourage-Effekt zwischen Cannabinoiden untereinander und zwischen Cannabinoiden und Terpenen (Aromastoffen). Sie halten dafür, dass das natürliche Pflanzenstoffgemisch - das Vollspektrum - eine höhere biologische Aktivität besitze als Monosubstanzen.
Nebenwirkungen?
Cannabis wirkt auf den Körper und die Psyche. Überwiegend wird Cannabis als angenehm empfunden. Es verändert die Wahrnehmung, erhöht das Wohlgefühl und senkt die Schmerzempfindlichkeit. Allerdings können auch negative psychoaktive Wirkungen erfahren werden wie z.B. Stimmungsschwankungen, Angstgefühle, das Gefühl, die Kontrolle zu verlieren, Gedächtnisschwäche oder Denkstörungen.
Zu den häufigen körperlichen Nebenwirkungen zählen Mundtrockenheit, Schläfrigkeit, Schwindel, Herzrasen oder eine Blutdruckabsenkung. Seltene Nebenwirkungen sind Übelkeit und Kopfschmerzen. weniger Stunden oder Tage von alleine. Wirkstoffen. Störungen. Alles in allem zeigt Cannabis ein sehr risikoarmes Nebenwirkungsprofil.
Cannabis am Steuer
Unter der Fahrfähigkeit versteht man die momentane Befähigung zur Führung eines Motorfahrzeugs. Je nachdem wird eine zusätzliche Prüfung der allgemeinen Befähigung zur Führung eines Motorfahrzeuges angeordnet, der sogenannten Fahreignung. Eine Verneinung der Fahrfähigkeit und/oder der Fahreignung zieht strafrechtliche, administrativrechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich.
Ärztliche Information und Eigenverantwortung
Der verschreibende Arzt oder die verschreibende Ärztin muss Sie darüber aufklären, dass eine THC-Therapie die Fahrfähigkeit und die Fahreignung einschränken kann. Sie sind aber letztlich selber dafür verantwortlich, nur in fahrfähigem Zustand ein Auto zu lenken.
Empfehlungen
- Lenken Sie kein Auto zu Beginn einer THC-Therapie oder nach einer Dosisänderung.
- Verzichten Sie auf Alkohol. THC und Alkohol können gegenseitig ihre Wirkung verstärken.
- Setzen Sie sich nur ans Steuer, wenn Sie sich wohlfühlen.
- Es kann sinnvoll sein, dass Sie das ärztliche Rezept bei sich haben und der Polizei vorzeigen können.
Vorsorglich können Sie sich unter stabiler THC-Medikation einer Fahreignungsprüfung unterziehen. Diese ist durch eine/n ausgebildete/n Verkehrsmediziner/in durchzuführen, nicht durch den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin. Die Kosten von ungefähr 2500 Franken gehen zu Ihren Lasten. Es empfiehlt sich, mit dem Strassenverkehrsamt Kontakt aufzunehmen. Aber selbst bei attestierter Fahreignung wird die Fahrfähigkeit bei einem Verkehrsunfall erneut ermittelt.
Cannabis-Medizin in der Schweiz
Aktuell sind in der Schweiz zwei rezeptpflichtige Cannabis-Medikamente zugelassen: Sativex® (Nabiximols) und Epidyolex® (Cannabidiol). Epidyolex® ist ein Sirup mit 10% CBD (frei von THC). Sativex® ist ein Spray mit 2,5% CBD und 2,7% THC zur Anwendung in der Mundhöhle.
Neben diesen zwei Fertigpräparaten sind sogenannte Magistralrezepturen verfügbar, die von autorisierten Apotheken hergestellt werden, wie zum Beispiel:
- Magistralrezepturen
- CBD
- THC
- Dronabinol
- Cannabistinktur
- Cannabisöl
- Sativa-Öl
Dronabinol wird synthetisch hergestellt; alle anderen Cannabisrezepturen beruhen auf Auszügen aus der Hanfpflanze.
THC ohne Bewilligung
Eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes erleichtert seit 2022 den Zugang zu medizinischem Cannabis mit einem Gehalt von 1% THC oder mehr. Es braucht dafür keine Ausnahmebewilligung mehr, es genügt ein ärztliches Rezept. Allerdings muss der verschreibende Arzt eine Begleiterhebung durchführen und die erhobenen Daten dem BAG übermitteln.
THC-haltige Arzneimittel sind trotz dieser Gesetzesänderung weiterhin nicht kassenpflichtig. Weder die Grundversicherung noch Zusatzversicherungen müssen die Medikamentenkosten übernehmen. In Einzelfällen kann die Krankenkasse jedoch einlenken, zum Beispiel wenn die Cannabis-Therapie günstiger kommt als die herkömmliche medikamentöse Behandlung.
CBD-Produkte im Handel
Es gibt unzählige frei verkäufliche CBD-Produkte vom Kaugummi bis zu Pflegeprodukten. Dabei ist zu bedenken, dass sich sehr hohe CBD-Konzentrationen (zum Beispiel 50%) bei einem gleichzeitigen THC-Anteil von weniger als 1% unmöglich mit Pflanzenauszügen erzielen lassen. In solchen Fällen wird mit synthetischem CBD nachgeholfen. Das ist legal, täuscht aber die Kunden, die glauben, ein reines Naturprodukt zu kaufen.
Die Geschichte der Cannabis-Kriminalisierung
Der Ursprung der Cannabis-Kriminalisierung liegt in den USA der 30er Jahre. 1937 trat das Marihuana-Steuergesetz in Kraft. Es belegte den Kauf von Cannabis mit einer absurd hohen Steuer von 100 Dollar pro Unze - angeblich zur Drogenbekämpfung.
Die Marihuana-Steuer spülte keinen Dollar in die Staatskasse, aber das war auch nicht Sinn und Zweck der Übung. Wie man heute weiss, war die Cannabis-Kriminalisierung kein Anliegen von Gesundheitspolitikern und Medizinern. Die Marihuana-Steuer wurde an der American Medical Association (AMA) vorbei und am 14. Juni 1937 mit einer aktenkundigen Lüge («Die AMA stimmt vollkommen zu!») durch den Kongress geschleust.

Harry J. Anslinger
Zentrale Figur der Cannabis-Prohibition war Harry J. Anslinger (übrigens ein Secondo mit Schweizer Wurzeln). Anslinger weibelte als «Commissioner of Narcotics» von 1930 bis 1962 für eine umfassende internationale Ächtung des Cannabis.
Anslinger wirkte im Sinne seines Schwiegeronkels Andrew W. Mellon. Mellon war von 1921 bis 1932 US-Finanzminister. Unter seinem Einfluss wurde 1930 das Federal Bureau of Narcotics geschaffen und Anslinger zu dessen Leiter gemacht. Anslinger diente und nutzte in dieser Funktion sowohl Mellons Finanzgeschäften in der Automobil- und der Ölindustrie als auch den Konzerninteressen von Du Pont (Chemie) und General Motors (Automobile), beide im Besitz bzw. unter Kontrolle von Pierre S. du Pont.
Du Pont produzierte Chemiefasern und Kunststoffe (wie z.B. Nylon, patentiert 1938) sowie Zusatzstoffe für Benzin und Sulfite für Holzpapier. Dies wiederum traf sich mit den wirtschaftlichen Interessen des Verlegers William R. Hearst. Hearst besass die grösste Zeitungskette Amerikas sowie Wälder und Papierfabriken. Als neue Erntemaschinen eine rentable Papierherstellung aus Hanf versprachen, entfesselte die Hearst-Presse eine gigantische Desinformationskampagne. Sie verbreitete zum Beispiel die Lüge, dass Schwarze und Mexikaner im Marihuana-Rausch weisse Frauen vergewaltigten.
Das wahre Ziel der Cannabis-Kriminalisierung lag darin, den Industriehanf als Lieferanten von Papier, Bio-Fasern und Bio-Energie auszuschalten. Dass dabei auch die medizinische Versorgung mit Cannabis ausgelöscht wurde, war nur ein Kollateralschaden.
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