Bei Flugreisen gibt es bestimmte Sicherheitsvorschriften, die das Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck betreffen. Diese Regeln sollen die Sicherheit an Bord gewährleisten und werden an Flughäfen weltweit durchgesetzt. Es ist wichtig, diese Bestimmungen zu kennen, um Probleme bei der Sicherheitskontrolle zu vermeiden.
Was zählt als Flüssigkeit?
Neben Getränken zählen auch viele Kosmetika und Lebensmittel zu den Flüssigkeiten. Dazu gehören beispielsweise:
- Feuchtigkeitscremes
- Zahnpasta
- Wimperntusche
- Spraydosen
- Gele
- Obst-, Fisch- und Fleischkonserven
- Tiefkühlkost
- Butter
- Frischkäse
- Joghurt
Es ist ratsam, sich vor Reiseantritt genau zu informieren, welche Produkte als Flüssigkeiten gelten, um unerwartete Überraschungen am Flughafen zu vermeiden.
Erlaubte Mengen und Verpackung
In der Regel dürfen Sie folgende Gegenstände im Handgepäck mitführen:
- Flüssigkeiten in Behältern mit einem Fassungsvermögen von max. 100 ml.
- Diese Behälter müssen in einen einzelnen, durchsichtigen und wiederverschliessbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von einem (1) Liter passen.
Sofern nicht anders angewiesen, sind Flüssigkeiten bei der Sicherheitskontrolle gesondert vom übrigen Handgepäck zur Durchleuchtung vorzuzeigen.

Ausnahmen
Es gibt jedoch Ausnahmen von diesen Regeln:
- Medikamente und spezielle Nahrungsmittel, z. B. Babynahrung, die für die Reise unerlässlich sind.
- Der Artikel und der Beleg müssen sich im Sicherheitsbeutel befinden, den Sie beim Kauf erhalten haben.
Sonderfall Flughafen Helsinki
Bei Abflug vom Flughafen Helsinki sind pro Passagier bis zu zwei (2) Liter Flüssigkeit erlaubt.
Wichtig: Die Grösse von Flüssigkeitsbehältern im Handgepäck ist ab dem 1. September 2024 auf allen europäischen Flughäfen, einschliesslich des Flughafens Helsinki, auf maximal 100 ml beschränkt. Die Flüssigkeiten müssen bei der Sicherheitskontrolle nicht aus dem Gepäckstück genommen werden.
Neue EU-Scanner könnten Flüssigkeitsregel beim Fliegen beenden
Die Europäische Union hat Scanner zugelassen, die flüssige Sprengstoffe zuverlässig erkennen und grössere Flaschen im Handgepäck theoretisch erlauben. Alles Weitere sei nun Sache der Flughäfen, sagte eine Sprecherin der EU-Kommission der deutschen Nachrichtenagentur DPA.
Zumindest in Deutschland dürfte das Ende der 100-Milliliter-Behälter-Regel aber noch etwas auf sich warten lassen, obwohl entsprechende Scanner längst vorhanden sind. Grund ist, dass es weiter auch alte Geräte gibt und Reisende bislang nicht vorab darüber informiert werden können, an welchem Scanner sie die Sicherheitskontrolle durchlaufen werden. Zudem fehlt an manchen neuen Geräten die richtige Software.
Damit wird dort vorerst weiter gelten, dass Fluggäste Flüssigkeiten nur in Behältern mit einem Volumen von bis zu 100 Millilitern mitnehmen dürfen - und diese in einem wiederverschliessbaren transparenten Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvolumen von bis zu einem Liter verpackt sein müssen. Diese Regelung gilt auch an den Flughäfen Genf und Zürich.
In einigen Flughäfen Europas ist die 100-Milliliter-Grenze für den Transport von Flüssigkeiten aufgehoben worden. Damit ist eine Ära zu Ende gegangen: die der durchsichtigen Beutel, der Behälter unter 100 Millilitern oder auch der Papierkörbe voller zu grosser Flaschen.
Wird das demnächst auch in der Schweiz möglich sein? Im Moment nicht, wie eine Umfrage des Radios und Fernsehens der italienischsprachigen Schweiz (RSI) bei Schweizer Flughäfen zeigt.
Denn dafür müssten zwei Voraussetzungen erfüllt sein: erstens, dass die Flughäfen mit Scannern der neuesten Generation ausgestattet sind, und zweitens, dass diese Scanner eine EU-Zulassung nach sogenanntem C3-Standard haben. In der Schweiz ist das bei den Geräten vieler Flughäfen der Fall. Aber damit die 100-Milliliter-Regel aufgehoben werden kann, muss die Zulassung nach dem August 2024 erteilt worden sein.
Am vergangenen Freitag erhielten bestimmte Arten von Scannern eines einzigen Herstellers das Zertifikat nach C3-Standard, und das waren die Scanner, die am Flughafen Malpensa im Einsatz sind. Darum konnte dort die 100-Milliliter-Regel aufgehoben werden. Für alle anderen Geräte, selbst wenn sie auf dem neuesten Stand sind, aber die Zulassung vor August 2024 erhalten haben, gilt die Regel immer noch.
Der Flughafen in Zürich teilte gemäss RSI mit, dass er nur zwei Scanner der neuesten Generation habe, aber bis Ende Herbst alle Sicherheitskontrollen mit diesen Geräten ausstatten wolle. Der Flughafen in Genf verfügt seit Jahren über Scanner der neuesten Generation, wartet aber darauf, dass sein Lieferant eine neue C3-Standard-Zertifizierung erhält. Nach Angaben eines Flughafenverantwortlichen rechne man damit, dass diese bis Ende des Jahres eintreffe.
Für die Flughäfen in der Schweiz gilt dieselbe Rechtsgrundlage wie für die in anderen Ländern Europas, nämlich die EU-Verordnung über Systeme zur Erkennung von Sprengstoffen. Die neue Zertifizierung wird also ausreichen, damit auch hier Passagiere wieder Wasserflaschen, Parfüms, Cremes und Shampoos mitnehmen dürfen, ohne sich um die 100-Milliliter-Grenze kümmern zu müssen.
Angesichts der Unsicherheit und der sehr technischen Aspekte dürfte es jedoch ratsam bleiben, sich an jedem Flughafen zu informieren, bevor man davon ausgeht, dass man Flüssigkeiten mehr oder weniger nach Belieben mitnehmen kann.

Seit dem 31. Januar 2014 gelten bei den Flüssigkeiten leicht abgeänderte Regeln. Die Neuerungen verändern die Ausgangslage für die Passagiere vorerst jedoch nur unwesentlich.
Hinweis: Nehmen Sie nur das ins Handgepäck, was Sie für die Reise benötigen. Gehen Sie frühzeitig zum Flughafen, damit Zeit für die Sicherheitskontrollen bleibt. Bei bestimmten Flüssigkeiten im aufgegebenen Gepäck bestehen gewisse Einschränkungen. Einzelne Länder und Fluggesellschaften kennen restriktivere Bestimmungen für das Gepäck.
Hamburg Airport erklärt die Regelungen für Flüssigkeiten im Gepäck und Handgepäck
Make-up im Handgepäck
Wo Produkte wie ein Reinigungsgel, ein Toner oder eine Gesichtscreme offensichtlich als Flüssigkeiten gelten, ist das beim Lippenstift oder der Mascara weniger klar.
Deshalb geben wir dir hier einen kleinen Überblick, welche Schminke in den Flüssigkeitsbeutel muss:
- Lippenstift: Feste Lippenstifte zählen nicht als Flüssigkeit. Anders ist das bei Liquid Lipsticks oder Lipgloss - diese Lippenprodukte solltest du in den Flüssigkeitsbeutel packen.
- Wimperntusche: Das Essential in fast jeder Make-up-Routine zählt laut EU-Verordnung als Flüssigkeit, daher musst du es im Flüssigkeitsbeutel verstauen. Das gilt auch für andere flüssige Augenprodukte wie Liquid Liner oder flüssigen Lidschatten. Deine pudrige Lidschattenpalette oder deine Kajals hingegen können bei der Sicherheitskontrolle getrost im Handgepäck bleiben.
- Nagellack: Möchtest du deinen Nagellack im Urlaub ausbessern oder neu auftragen, solltest du die Nagellackflasche in den Flüssigkeitsbeutel packen. Benötigst du zur Farbe ausserdem noch einen Basecoat und Topcoat, solltest du hier auf ein 2-in-1-Produkt setzen, um Platz zu sparen.
- Parfum: Dein Signature-Scent darf im Handgepäck mitreisen, vorausgesetzt, er fasst unter 100 ml und ist in dem Flüssigkeitsbeutel verpackt. Ist dein Parfum zu gross, empfehlen wir dir, es entweder in einen Reiseflakon umzufüllen oder eine Travel-Size-Variante des Dufts zu kaufen.
- Sonnencreme: Reist du in ein warmes Land, solltest du Sonnencreme für Gesicht und Körper nicht vergessen. Achte dabei auch darauf, dass sowohl Sonnencreme als auch Sonnenspray eine Füllmenge von unter 100 ml haben müssen, wenn du sie im Handgepäck verstaust.
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