Grillen mit Holzkohle im Garten: Was ist erlaubt?

Die Grillzeit ist zurück und viele Menschen geniessen es, im Garten zu grillen. Doch was ist erlaubt und was nicht? Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Regelungen.

Grundsätzliche Erlaubnis, aber mit Einschränkungen

Das Grillieren auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten ist grundsätzlich gestattet. Allerdings gibt es Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Kritisch wird es, wenn die Hausordnung ein allgemeines Grillverbot vorsieht. Eine solche Regelung ist umstritten. Art. 257f Abs. 2 OR hält fest, dass Mieterinnen und Mieter einer unbeweglichen Sache auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen müssen.

Nach Art. 684 Abs. Daraus folgt, dass anderen Hausbewohner und die Nachbarn gewisse Beeinträchtigungen durch Grillgerüche und Lärm zu dulden haben, solange sich diese in einem vernünftigen Rahmen halten. Es gilt, die Nachtruhe einzuhalten und die Rauchentwicklung so gering wie möglich zu halten.

Wenn Sie sich als Nachbar durch das Grillen belästigt fühlen, können Sie sich bei der Hausverwaltung beschweren. Diese kann den betreffenden Mieter zu mehr Rücksichtnahme auffordern. Wird die Rücksichtspflicht wiederholt missachtet, kann dies auch rechtliche Konsequenzen für den Mieter haben. Diese reichen von einer schriftlichen Abmahnung bis hin zur Kündigung des Mietvertrags. So weit muss es jedoch nicht kommen, denn oft lassen sich Differenzen durch ein klärendes, konstruktives Gespräch unter Nachbarn beheben.

Rücksichtnahme auf Nachbarn

Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte man Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Das Grillvergnügen ist auf Dauer getrübt, wenn man es sich dabei mit den Nachbarn verscherzt. Die größte Rauchentwicklung und damit das größte Konfliktpotential entsteht beim Grillen mit dem Holzkohlegrill. Für eng nebeneinanderliegende kleine Balkone sind Gasgrills oder Elektrogrills die geeigneteren Geräte.

Beispielsweise empfiehlt sich ein Gas- oder Elektrogrill, der im Gegensatz zum Holzkohlegrill den beissenden Rauch in Grenzen hält. Nebst den Geruchsimmissionen sollte auch übermässiger Lärm vermieden werden. Gemäss Mieterverband (MV) gilt aus Faustregel: Ab Beginn der Nachtruhe herrscht Tischlautstärke. Lautes Lachen, Singen und Grölen liegen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr drin.

Ohnehin macht ein Grillfest viel mehr Spass, wenn man es teilt. Allenfalls können Sie Ihre Nachbarn beim nächsten Grillieren Teil Ihres Festes werden lassen und mit einem Gläschen Wein oder Bier das nachbarschaftliche Verhältnis fördern.

Was sagt das Gesetz?

Zwar sind gemäss Art. 684 im ZGB übermässige Immissionen aller Art untersagt. Doch das lässt Spielraum: Was heisst schon übermässig? Auch im Mietrecht sucht man vergeblich nach besonderen Regeln für den Grill auf Balkonien. Allerdings, so der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband, sei weitgehend unbestritten, dass hier ein generelles Verbot unhaltbar ist.

Trotzdem ist das kein Freibrief fürs Einräuchern der Nachbarn. Fühlen diese sich gestört, können sie verlangen, dass die Verwaltung eingreift. Denn Mieter haben eine Rücksichtspflicht - die sollten sie auch beim Barbecue wahren. Allzu starke Geruchsbelästigung kann z.B. vermeiden, wer statt eines Holzkohlegrills einen Gas- oder Elektrogrill benutzt und nichts in die Glut tropfen lässt.

Sicherheitsvorkehrungen

Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse sorgt zwar für gemütliche Abende, führt aber auch zu vielen Bränden. Sie sind für die Sicherheit verantwortlich. Gemäss den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften der VKF darf Feuer nur so verwendet werden, dass keine Brände oder Explosionen verursacht werden oder entstehen können (Art. 19 Abs. 1 der Brandschutznorm). Die Eigentümer- und Nutzerschaft von Bauten und Anlagen sorgt in Eigenverantwortung dafür, dass die Sicherheit von Personen und Sachen gewährleistet ist. (Art. 19 Abs. 2 der Brandschutznorm).

Mit diesen fünf Tipps sorgen Sie für mehr Sicherheit:

  • Halten Sie unbedingt einen Mindestabstand von einem Meter zwischen Grill und brennbaren Materialien ein.
  • Lassen Sie offene Feuer, wie beispielsweise Grill, Kerzen oder Fackeln, aber auch Raucherwaren, niemals unbeaufsichtigt.
  • Elektrogrills sind eine gute Alternative zu Gas- oder Holzkohlegrills auf Balkonen.
  • Nutzen Sie den Balkon nicht als Lagerfläche. Entfernen Sie nicht benötigte Gegenstände und halten Sie Ordnung.
  • Verwenden Sie für die Möblierung und Gestaltung des Balkons nur wetterfeste und schwer entflammbare Materialien.

Alternativen zum Holzkohlegrill

Wer auf Nummer sicher gehen will und trotzdem nicht auf das Grillieren verzichten möchte, kann auf alternative Grillmethoden zurückgreifen. Volles Grillvergnügen und maximale Schonung der Nachbarschaft bieten Elektrogrills von Weber. Die Modelle der Serie Q garantieren ganz unkompliziert vollen Grillgenuss und sind dabei echte Raumwunder. Leicht zu verstauen und robust machen sie den Balkon zur Freiluftküche und sind sogar beim Urlaub im Wohnwagen mit dabei.

Die smarten Elektrogrills der Serie Pulse - die iGrill-Technologie ist bereits im Gerät integriert und verbindet sich automatisch mit dem Smartphone - verfügen über eine elektronische Temperatursteuerung, welche Temperaturschwankungen vermeidet. Der PULSE erreicht Temperaturen bis über 300°C und es kann ganzflächig direkt und indirekt gegrillt werden.

Auch Gasgrills sind eine gute Alternative. Mit den Modellen der Q-Serie hat man die richtigen Grills, die klein genug sind, um auf jeden Balkon oder jede Terrasse zu passen und groß genug, um ein ganzes Menü zu grillen. Die klappbaren Seitentische und das geringe Gewicht machen sie zudem zu den idealen Begleitern. Bei größerem Platzangebot gibt es auch in den anderen Serien von Weber die richtigen Gasgrills für Ihren Balkon.

Grillen im Park oder in der Natur

Wer auf dem Balkon nur eingeschränkt grillen darf, sieht oft den Park als Ausweichmöglichkeit. Doch in öffentlichen Parks ist das Grillen nicht immer erlaubt. Es gelten die kommunalen Regelungen. Meist gibt es eine Grillordnung, die das Grillen nur an bestimmten Plätzen erlaubt. In der Schweiz gibt es zahlreiche Grillplätze in öffentlichen Parks und in der schönen Natur. Hier sind Feuerstellen mit Rost, Sitzmöglichkeiten und Brennholz vorhanden.

Auf Bundesebene gibt es kein Gesetz, das das Feuermachen in der Natur untersagt. Kantone und Gemeinden jedoch können es an bestimmten Plätzen - z.B. in Naturschutzgebieten - verbieten. Oft gibt es in solchen Fällen aber markierte Feuerstellen. Auch bei Waldbrandgefahr kann ein Grillverbot ausgesprochen werden.

Die schönsten Orte zum Grillieren in der Schweiz: Der Duft der Freiheit: Am schönsten grilliert es sich noch immer an einer Feuerstelle in der Natur. In der Schweiz ist dies vielerorts möglich.

Sie sind nicht sicher, ob das Brätle an Ihrem Lieblingsplätzchen erlaubt ist? Wer sich nicht die Finger verbrennen möchte, informiert sich am besten bei lokal zuständiger Stelle. Auch wenn es dort heisst, «Feuern Sie los!», nehmen Sie Rücksicht auf andere Anwesende, vermeiden Sie Brandschäden auf Rasenflächen und halten Sie zur Sicherheit etwas Abstand zu Bäumen und Sträuchern. So steht dem herzhaften Biss in die Bratwurst garantiert nichts mehr im Weg.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Hier eine Tabelle mit den wichtigsten Punkten zum Grillen mit Holzkohle im Garten:

Aspekt Regelung
Grundsätzliche Erlaubnis Ja, aber mit Rücksicht auf Nachbarn
Hausordnung Kann Grillverbot vorsehen, ist aber umstritten
Rücksichtnahme auf Nachbarn Wichtig, um Streitigkeiten zu vermeiden
Alternativen zum Holzkohlegrill Gas- und Elektrogrills
Grillen im Park Kommunale Regelungen beachten
Sicherheitsvorkehrungen Brandschutzvorschriften beachten

Ein paar Regeln sind dennoch zu beachten, damit der Grill im Freien nicht zum heissen Eisen wird.

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