Bei der Einreise nach Kanada, besonders bei Ankunft per Flug, sind strenge Einfuhrbestimmungen und Beschränkungen einzuhalten, die auf den Flughäfen auch rigoros kontrolliert werden.
Auf jeden Fall ist vor der Einreise oder auch Transit eine eTA (Electronic Travel Authorization) erforderlich, die hier beantragt werden kann. Die entsprechende Einreisegenehmigung erhalten Sie dann elektronisch innerhalb weniger Tage. Ein Visum wird nicht benötigt.
Darüber hinaus erhalten Sie im Flugzeug oder spätestens nach Ankunft ein Zollformular, das genau auszufüllen ist. Damit deklarieren Sie Ihre mitgeführten Waren und beantworten einige andere Fragen. Auch Geschenke und Artikel, die in Kanada verbleiben sowie Bargeldbeträge über 10’000 CAN$ müssen darauf deklariert werden.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreise- und Einfuhrbestimmungen für Kanada jederzeit ändern können. Alle Angaben sind ohne Gewähr!
Was darf nach Kanada eingeführt werden?
Neben dem persönlichen Gepäck dürfen zollfrei eingeführt werden:
- Es gelten die gängigen Zollbestimmungen für Alkohol und Tabak sowie Geschenke und Bargeld, jeweils gültig für Personen ab 19 Jahren (für die Provinz Alberta gilt ein Mindestalter von 18 Jahren).
- 200 Zigaretten, 50 Zigarren oder 200 Gramm Tabak pro Person
- 40 Unzen Spirituosen (entspricht 1,14 Liter), 51 Unzen Wein (1,5 Liter) und 288 Unzen Bier oder Ale (8,5 Liter) pro Person
- Geschenke dürfen einen maximalen Wert von jeweils 60 CAN$ haben. Reisende dürfen auch mehr als ein Geschenk mitbringen, relevant ist nur der Gegenwert von maximal 60 CAN$ pro Geschenk
- Bargeld (dazu zählen auch Traveller Checks) darf unbegrenzt mitgebracht werden, muss aber ab 10.000 CAN$ angegeben werden
- Persönliche Gegenstände wie Laptops, Smartphones, Schmuck etc.

Was darf nicht nach Kanada eingeführt werden?
So gut wie alle lebenden oder zum Verzehr bestimmten Güter unterliegen besonders strengen Vorschriften und dürfen meist gar nicht eingeführt werden, müssen in jedem Fall aber deklariert werden.
Nachfolgend sind die Empfehlungen für die einzelnen Kategorien genauer beschrieben.
Einwanderung nach Kanada: Programme, Arbeit, Wohnen und Lebenshaltungskosten
Darf man Lebensmittel nach Kanada einführen?
Eine Einfuhrbeschränkung gilt für Fleisch, Eier, Honig und Milchprodukte. Käse darf mitgenommen werden (höchstens 20 Kilo), sofern für den persönlichen Verzehr bestimmt. Es gelten Ausnahmeregelungen für Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung und aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung.
Fleisch und fleischenthaltende Produkte dürfen eingeführt werden, wenn das Fleisch oder Fleischprodukt in Dosen konserviert ist. Das Gesamtgewicht darf pro Einfuhr 10 Kilogramm nicht überschreiten.
Prinzipiell sollte man aber sicherheitshalber keine Lebensmittel - auch nicht welche aus dem Duty Free oder an Bord erhaltene - mitbringen. In jedem Fall ist die genaue Deklaration ratsam, um langwierige Diskussionen oder das Risiko eventueller Bussgelder bzw. die Verweigerung der Einreise beim Grenzübertritt zu vermeiden. Bei Getränken ohne Alkohol sollte man bei der Einreise darauf achten, dass diese originalverschlossen sind.
Darf man Pflanzen, Obst und Gemüse nach Kanada einführen?
Die Einfuhr von Pflanzen oder Pflanzenzuchtmaterial (z.B. Blumenzwiebeln, Stecklinge, etc.) sowie frischem Obst und Gemüse unterliegt strengsten Kontrollen. Die Bestimmungen sind je nach Art der Rohstoffe und der Schädlingssituation im Herkunftsland unterschiedlich und müssen gesondert angefragt werden. Grundsätzlich ist auf jeden Fall die Einfuhr von Erde verboten.
Ebenso ist, um beim Zoll nicht in eine unangenehme Lage zu kommen, alles zu deklarieren. Eine eventuelle Beschlagnahmung ohne Konsequenzen ist in jedem Fall einer Strafe wegen versuchter Einfuhr vorzuziehen.
Mitnahme von Tieren nach Kanada
Es gibt genaue Vorschriften, was die Mitnahme unterschiedlicher Tiere nach Kanada betrifft. Hunde und Katzen bzw. eingetragene Begleit-Tiere, die auch in der Passagierkabine im Flugzeug transportiert werden dürfen, sind weitgehend problemlos bei der Einreise. Ein Hund muss älter als 3 Monate sein, eine Bescheinigung der Impfungen gegen Tollwut muss beim Zoll vorgelegt werden. Die Impfung darf nicht älter als 1 Jahr sein, muss jedoch mindestens 30 Tage zurückliegen. Für Katzen gelten die gleichen Bestimmungen.
Achtung: aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Provinz Ontario dürfen Pitbulls weder in der Kabine noch im Gepäckraum oder per Luftfracht in oder über die Provinz Ontario reisen!
Vögel sind unabhängig von der Art nur mit einer Sondergenehmigung (Import Permit) erlaubt. Vergleichbare Regelungen gelten auch bei Nagetieren, Amphibien und Reptilien.
Darf man E-Zigaretten und Liquids nach Kanada einführen?
E-Zigaretten, Dampfer und ähnliche Produkte sind in Kanada erlaubt und auch problemlos einzuführen. Es gelten natürlich die entsprechenden Sicherheitshinweise für den Transport der Dampfer und Liquids im Flugzeug. Akkuträger müssen immer im Handgepäck transportiert werden. E-Liquids, welche im Handgepäck mitgeführt werden, dürfen nicht grösser als 100ml sein.
Darf man CBD Produkte nach Kanada einführen?
In Kanada gelten punkto CBD ähnliche Bestimmungen wie in der EU, CBD-Produkte dürfen bis zu einem THC-Gehalt von 0,3% frei verkauft und konsumiert werden.
Wiederum gilt: um im Zweifel Schwierigkeiten bei der Einreise zu vermeiden, am besten daheim lassen. Da in Kanada der Kauf, Besitz und Konsum von Cannabis völlig legal ist, gibt es auch entsprechend ausreichend CBD-Produkte im Land zu kaufen.
Darf man in Kanada Cannabis konsumieren?
Seit 17. Oktober 2018 ist es jedem Erwachsenen ab 19 Jahren (Alberta 18 Jahre) gestattet, frei Cannabis mit oder ohne THC zu kaufen und konsumieren, auch für Besucher. Lizenzierten Geschäfte, sogenannte Dispensaries, vertreiben die Produkte. Maximal darf man in der Öffentlichkeit 30 Gramm getrocknetes Cannabis für den eigenen Bedarf mit sich führen. Wo konsumiert werden darf, ist lokal unterschiedlich geregelt. Verboten sind auf jeden Fall der Konsum beim Autofahren sowie das Mitbringen über die Grenze bei der Einreise oder Ausreise. Für jegliche anderen Drogen gelten die gleichen umfangreichen Verbote wie überall sonst.
Mitnahme von Waffen nach Kanada
Obwohl in Kanada gern und viel gejagt wird, ist der private Waffenbesitz streng geregelt. Seit dem 19. August 2022 ist per Erlass die Einfuhr von Handfeuerwaffen generell verboten. Für Jagdwaffen, zum Beispiel für eine Jagd-Reise, ist eine „Non Resident Firearm Declaration“ auszufüllen und beim Zoll vorzulegen.
Auch bei Messern, insbesondere bei Klappmessern, gelten sehr strenge Regelungen. Exotische Ausrüstung wie Wurfsterne, Nunchakus, Armbrüste usw. fallen ebenfalls in die verbotene Kategorie. Ihr Waffenhändler kann dazu genaue Auskunft geben!
Einfuhr von Medikamenten nach Kanada
Reisende dürfen OTC- und verschreibungspflichtige Medikamente für eine Zeitspanne von maximal 90 Tagen mitbringen. Sämtliche rezeptpflichtigen Medikamente sollten bei der Einfuhr in den Original-Verpackungen der Drogerie oder eines Krankenhauses vorhanden sein, der Inhalt muss klar auf diesen beschrieben sein.
Nicht verschreibungspflichtige sowie nicht apothekenpflichtige Mittel sollten diese ebenfalls in ihren Original-Verpackungen bleiben und klar identifiziert sein. Auf jeden Fall sollte man auch Kopien der ärztlichen Verschreibungen mitzubringen.
Allgemeines
Es ist darauf zu achten, dass während der Reise durch verschiedene Regionen des Landes mitunter unterschiedliche Zollbestimmungen gelten. Auch sind die Einreisebestimmungen aus den USA bzw. für Staatsbürger der Vereinigten Staaten anders als für Inhaber eines schweizer oder deutschen Reisepasses.
Bei individuellen Rundreisen mit dem Mietwagen sollten alle Reisenden ihre Reisedokumente wie Reisepass und die von der eTA ausgestellte Reisegenehmigung immer dabei haben.
Gelee-Bonbons mit Konjak: Erstickungsgefahr
Gelee-Bonbons auf Basis des Verdickungsmittels Konjak (E 425) können zu Erstickungen führen. Tragisch: In Kanada, den USA, Australien und verschiedenen asiatischen Ländern hat der Konsum von Konjak-Bonbons bereits zu Todesfällen geführt. Das bestätigt die Canadian Food Inspection Agency.
Auch das Kantonslabor Basel-Stadt hat sofort gehandelt und die Bonbons in mehreren asiatischen Lebensmittelläden beschlagnahmt. Aber: Konjak wird im asiatischen Raum zur Herstellung einer speziellen Süssigkeit verwendet. Die Zeltli werden vorwiegend in asiatischen Shops verkauft. Die weichen Bonbons sind in einer Art Kaffeerahmpackung versteckt. Zuerst muss man eine Folie aufreissen und dann das Bonbon in den Mund saugen.

Vor allem bei jüngeren Kindern kann die süsse Masse in den «falschen Hals» gelangen. Das heisst: in die Luft- statt in die Speiseröhre. Peter Brodmann: «Konjak hat ein extrem gutes Wasserbindungsvermögen. Konkret: Das Verdickungsmittel Konjak bildet im Kontakt mit Speichel eine sehr glitschige, sich im Mund extrem langsam auflösende Gelartige Masse.
Gemäss Brodmann ist in der Schweiz bis jetzt allerdings noch kein Erstickungsanfall bekannt geworden. Das Bundesamt für Gesundheit hat landesweit vor dem Konsum derartiger Produkte gewarnt, worauf die kantonalen Laboratorien die nötigen Massnahmen ergriffen haben. Wer sichergehen will, soll die zu Hause vorhandenen Gelee-Bonbons aus Asia-Shops daraufhin überprüfen, ob sie laut Zutatenliste mit Glucomannan, Konjakgummi oder Konjak hergestellt wurden.
Aufgetaucht sind die Bonbons in Basel unter dem Namen Minicau Gelees.
Gesichtserkennung an Süssigkeitenautomaten
In Kanada sorgt ein Süssigkeitenautomat für Schlagzeilen. Der Apparat des Schweizer Herstellers Invenda scannt offenbar die Gesichter der Kundinnen und Kunden, die ihn benutzen. Herausgefunden hat das ein Student der Universität, an welcher der Automat steht - und zwar durch eine Fehlermeldung, die im Bedienfeld erschien und in der es (übersetzt) hiess: «Fehler mit der Gesichtserkennungs-Anwendung».
Ist Scanning an der Tagesordnung?
Das Büro des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB schreibt auf Anfrage, ihm seien bei uns derzeit keine Verkaufsmaschinen mit Gesichtserkennung bekannt, die für Werbezwecke gebraucht werde. Hersteller Invenda gibt gegenüber SRF an, in der Schweiz seien rund 170 seiner Verkaufsautomaten im Einsatz.
Die Betreiber der Automaten könnten jeweils selber entscheiden, ob sie die Gesichtserkennung aktivieren oder nicht. Wenn sie zum Einsatz komme, dann um den Automaten sofort in Verkaufsmodus zu schalten, sobald jemand vor dem Gerät steht.
Welche Arten gibt es?
Gesichtserkennung ist nicht gleich Gesichtserfassung. Bei ersterer wird ein fotografiertes Gesicht mit Bildern in einer Datenbank abgeglichen, mit dem Ziel, dem Gesicht einen Namen zuzuordnen. Bei der reinen Gesichtserfassung («Scanning») bleiben die erfassen Gesichter dagegen anonym.
«Das Bild dient dann nicht dazu, um eine Person namentlich zu identifizieren, sondern bloss um zu erkennen, ob es sich beispielsweise um einen Mann oder eine Frau handelt», so SRF-Digital-Redaktor Jürg Tschirren. Invenda gibt an, mit seinen Automaten keine Nutzerdaten oder Fotos zu sammeln, sodass eine individuelle Identifizierung nicht möglich sei.
Was ist mit Datenschutz?
Invenda, Hersteller des fraglichen Apparats in Kanada, beteuert, dass ihre Maschine alle Anforderungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung erfülle. Diese gilt als besonders streng. Auch das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz kategorisiert Gesichtsdaten (zusammen mit anderen biometrischen Daten) als besonders schützenswert. Entsprechend sorgfältig muss mit ihnen umgegangen werden.
Allerdings haben biometrische Daten nur dann diesen Status, wenn sie eine Person eindeutig identifizieren helfen. Glaubt man Invenda, ist das bei seinen Verkaufsautomaten nicht der Fall. Von aussen sei aber kaum abzuschätzen, was die Maschine alles mit den erfassten Gesichtsdaten macht, sagt dazu Tschirren.
Warum überhaupt Gesichtserfassung?
Ein mit Kameras und entsprechender Software ausgerüsteter Süssigkeitenautomat kann erkennen, dass jemand vor ihm steht und gleich in den Verkaufsmodus wechseln. Der Automat erhält so auch Angaben, wer in etwa vor ihm steht: ob es ein Mann ist oder eine Frau, jemand junges oder jemand altes. Die Hersteller solcher Geräte versprechen, damit die Kundenbedürfnisse genauer zu erkennen.
Sieht der Automat einen Mann, zeigt er auf seinem grossen Bildschirm Produkte an, die besonders oft von Männern gekauft werden. Ist es eine Jugendliche, dann sieht sie zum Beispiel Getränke, die vor allem bei der jungen Kundschaft beliebt sind.