Gekochte Essensreste in der Biotonne: Was ist erlaubt und was nicht?

Die korrekte Entsorgung von Essensresten ist ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz und zur Kreislaufwirtschaft. Viele Gemeinden bieten die Möglichkeit, organische Abfälle wie Speisereste in der Grünabfuhr zu entsorgen. Doch was genau darf in die Biotonne, und was sollte besser vermieden werden? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die richtige Entsorgung von Essensresten und die Bedeutung der Kompostierung.

Was gehört in die Biotonne?

Zum Bioabfall gehören Gartenabfälle sowie biologisch abbaubarer Küchenabfall und Speisereste. Dazu zählen:

  • Rüst- und Gartenabfälle
  • Speisereste (Essensreste, verdorbene Nahrungsmittel, roh oder gekocht)
  • Eierschalen
  • Tierabfälle von nicht Fleisch essenden Tieren (z. B. Kleintiermist)
  • Kaffeesatz, Teekraut inkl. Filter- und Haushaltpapier
  • Rüstabfälle von Gemüse und Obst
  • Gartenabfälle wie Rasen- und Wiesenschnitt, Strauch- und Baumschnitt

Diese können mit den Bioabfallcontainern entsorgt werden. Durch die Bereitstellung des Bioabfalls im entsprechenden Container benötigen Sie weniger Kehrichtsäcke, was auch Ihr Portemonnaie entlastet.

Der Bioabfall wird im Vergärwerk der Biogas Zürich AG zu Biogas und Kompostprodukten verarbeitet. Das Biogas wird ins Gasnetz von Energie 360° AG eingespeist und steht als erneuerbare Energie, als Treibstoff, zum Heizen, zum Kochen oder für die Stromproduktion zur Verfügung.

Was sollte nicht in die Biotonne?

Einige Abfälle sind für die Biotonne oder den Kompost weniger geeignet. Dazu gehören:

  • Fleisch-, Fisch- und Käsereste: Sie können übel riechen und Schädlinge anlocken.
  • Gekochte Speisereste: Das enthaltene Salz kann Pflanzenwurzeln schaden.
  • Bananen- und Orangenschalen: Sie verrotten in unserem Klima nur sehr langsam.
  • Kastanien-, Baumnuss- oder Eichenlaub: Enthalten Gerbstoffe, die das Wachstum hemmen können.
  • Frisch geschnittenes Gras: Es ist sehr feucht und könnte faulen.
  • Papier und Karton: Alte Zeitungen und Prospekte gehören in die Papiersammlung.
  • Asche aus dem Grill: Verbrannte Grillkohle enthält Spuren von Schwermetall.
  • Katzenstreu: Der Inhalt des Katzenklos stinkt.
  • Eingeschleppte Pflanzen (Neophyten): Sie bedrohen die einheimische Artenvielfalt.
  • Produkte aus «biologisch abbaubarem» Material: Wie kompostierbare Kaffeekapseln oder Einweggeschirr aus Maisstärke.

Regionale Unterschiede und Hygiene

Viele Gemeinden nehmen aus hygienischen Gründen keine Speiseresten in der Grünabfuhr entgegen. Diese produzieren im Abbauprozess übelriechende Buttersäure und erhöhen den Salzgehalt im Kompost, was die Qualität mindert. Essensreste können auch Krankheitserreger übertragen.

Um einen üblen Geruch im Abfallsack zu Hause zu vermeiden, sollten erst gar keine Speiseabfälle entstehen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Abfallentsorger, ob Speisereste in die Grünabfuhr gegeben werden dürfen.

Alternativen zur Biotonne

Wenn die Biotonne keine Option ist, gibt es alternative Entsorgungsmöglichkeiten:

  • Kompostieren im eigenen Garten: Geeignet für Rüstabfälle, Kaffeesatz und Gartenabfälle.
  • Vergärungsanlagen: Speisereste aus Restaurants und Grossküchen werden hier zur Energiegewinnung genutzt.
  • Entsorgungshöfe: Grüngut wie Rasenschnitt oder Gartenabfälle können hier entsorgt werden, jedoch keine Speisereste.

Abfalltrennung in der Schweiz: Ein Überblick

Um Müll korrekt zu trennen, sollten Sie sich mit den Vorgaben in Ihrem Kanton vertraut machen. Diese variieren je nach Region ein wenig, aber das Prinzip dahinter ist immer gleich. Die Wertstoffe werden nach Art getrennt und separat entsorgt. Dabei gibt es die folgenden Kategorien:

  • Kehricht (meist ein blauer Sack)
  • Kunststoff (meist ein gelber Sack)
  • Grüngut (meist ein grüner Sack)
  • Aluminium (grauer Sack)
  • Altglas (violetter Behälter)
  • Papier und Karton (braune Papiertüte)

Idealerweise sind dabei auch die Säcke, Beutel oder Tüten, die Sie zur Entsorgung nutzen, wiederverwendbar. Sie werden also gemeinsam mit dem Müll recycelt und wieder in den Kreislauf der Ressourcen eingeführt. Die meisten Müllsäcke werden einmal pro Woche von der Müllabfuhr abgeholt und entsprechend weiterverwertet.

Was darf in den Kompost?

Besonders viele Entsorgungsfehler passieren im Bereich des Komposts. Zugleich handelt es sich hier um Wertstoffe, die sehr wertvoll sind. Deshalb widmen wir uns nun der Frage, was in den Kompost gehört. Grundsätzlich handelt es sich dabei um den richtigen Ort für organische Abfälle. Jedoch müssen diese wie gewünscht rotten, ohne dabei schädliche Substanzen abzugeben. Das bedeutet, dass Plastik, Metall, Stein und Ton nicht auf den Kompost dürfen. Die folgenden Produkte hingegen sind für den grünen Sack oder für den eigenen Komposthaufen geeignet:

  • Gartenabfälle wie Kräuter, Rasenschnitt, kleiner Gehölzschnitt
  • Küchenabfälle wie Obst und Gemüse, Teebeutel, Kaffeesatz, zerkleinerte Eierschalen sowie Schalen von Bio-Südfrüchten
  • Kleintierkot (in geringen Mengen)
  • Giftpflanzen
  • Zerkleinerte Pappe
  • Zeitungspapier

All diese Stoffe rotten und bilden innerhalb recht kurzer Zeit einen fruchtbaren Kompost. Auf Wunsch können Sie ihn zum Düngen des eigenen Gartens benutzen. Somit ersparen Sie der Müllabfuhr Arbeit und tragen daheim zur Kreislaufwirtschaft bei. Ausserdem tun Sie Ihren Pflanzen mit dem hochwertigen Kompost einen grossen Gefallen. Beachten Sie jedoch, dass Pflanzenreste wie Samenunkraut und kranke Pflanzen besser nicht im Kompost landen. Dort können sie nämlich Schäden anrichten. Wenn Sie sich also nicht sicher sind, ist es am besten, statt Kompost die Biotonne zu wählen. Asche sollten Sie nur in kleinen Mengen und bei bekannter Herkunft kompostieren, um eine Überversorgung mit Nährstoffen zu vermeiden.

Was darf nicht in den Kompost?

Selbst organisch wirkende Stoffe gehören nicht immer in den Kompost. Beispielsweise ist Grillkohle ein Produkt, das nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Biomüll gehört. Dafür muss die Kohle schwermetallfrei sein, keinen Spiritus enthalten und weder mit Fett noch mit Öl in Berührung gekommen sein. Falls Sie sich nicht sicher sind, nutzen Sie besser den normalen Kehricht zur Entsorgung kalter Kohle. Essensreste gehören ebenfalls nicht in den Kompost. Gekochte, gebratene und andere tierische Reste locken nämlich Ratten und weiteres Ungeziefer an. Das gilt sowohl für die Aufbewahrung draussen als auch für die Kompostnutzung im Garten. Trockenes Brot hingegen kann in kleinen Mengen in den Kompost gegeben werden. Fett und Öle wiederum sollten Sie vermeiden. Haustierkot ist ein weiterer Wertstoff, der nur in geringen Mengen in den Kompost gehört. Besser ist es, den normalen Abfall zu wählen. Das gilt auch für eigentlich kompostierbare Katzenstreu. Hundekot sollten Sie ohnehin beim Gassigehen direkt entsorgen. Das Kompostverbot erklärt sich damit, dass der Kot von Fleischfressern oft Würmer, Parasiten oder Medikamentenrückstände enthält. Eine letzte Faustregel gilt für Schnittblumen, was viele Menschen überrascht. Gekaufte Schnittblumen gehören nicht in den Kompost. Das liegt daran, dass sie oft mit Spritzmitteln belastet sind. Nur selbst gepflückte Sträusse aus dem eigenen Garten gehören in den Kompost. Wann immer Sie sich unsicher sind, ist der Kehricht die beste Wahl.

Abfallentsorgung für Restaurants und Hotels

Auch in der Gastronomie ist die korrekte Abfallentsorgung von grosser Bedeutung. Hier fallen verschiedenste Abfälle an, die einer professionellen Entsorgung bedürfen. Dazu gehören:

  • Lebensmittelreste
  • Verpackungen
  • Gebrauchtglas
  • Speisefette
  • Elektronikabfälle
  • Karton und Papier
  • Kehricht
  • Leichtverpackungen
  • Sonderabfälle

Viele Unternehmen bieten hier massgeschneiderte Entsorgungslösungen an, die auf die speziellen Bedürfnisse von Restaurants, Cafés und Kantinen abgestimmt sind.

Kompostberatung und -kurse

Über die Kompostberatung erhalten Sie Informationen über die nächstgelegene Kompostiermöglichkeit. Bedenken Sie aber: Die praktischste, bequemste und überschaubarste Lösung ist ein kleiner Kompostplatz gleich neben Ihrem Haus. Die Kompostberatung von Entsorgung St.Gallen bietet folgende Leistungen an:

  • Kostenlose Beratung in Fragen rund ums Kompostieren
  • Beratung vor Ort und tatkräftige Unterstützung beim Einrichten eines Kompostplatzes
  • Kostenpflichtiger, aber subventionierter Häckseldienst für Grüngut: Häcksel ist ein geeignetes Strukturmaterial in der Kompostmischung
  • Bereitstellung von Informationsmaterial zu verschiedenen Themen

In einem Theorie- und nachfolgendem Praxisteil erfahren die Teilnehmenden das bewährte Rezept für eine einwandfreie Kompostierung. Der nächste kostenlose Kompostierkurs findet an einem Samstag im Juni 2026 (genaues Datum folgt) auf einem Quartierkompostplatz der Stadt St.Gallen statt.

Kompostieren für Einsteiger - ohne Schnickschnack 😉😁

Die richtige Entsorgung von Essensresten und die Kompostierung sind wichtige Schritte zur Reduzierung von Abfall und zum Schutz unserer Umwelt. Indem wir uns an die regionalen Vorgaben halten und die richtigen Materialien in die Biotonne oder den Kompost geben, können wir alle einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Zukunft leisten.

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