Vereinheitlichung der Gebetszeiten im Islam: Fokus auf Salat al-Dhuhr

Die Vereinheitlichung der Gebetszeiten ist ein wichtiges Anliegen innerhalb der muslimischen Gemeinschaft, um sicherzustellen, dass nicht länger unterschiedliche Gebetszeiten in der gleichen Ortschaft praktiziert werden. Dies beseitigt Unklarheiten und ermöglicht es allen, sich an den gleichen Zeiten zu orientieren.

In diesem Zusammenhang tragen der Imamrat, der Vorstand und der Präsidentenrat der FIDS (wahrscheinlich eine Föderation islamischer Organisationen) diesen Entscheid mit, ebenso wie die DAIGS, IGB, SIG und TISS mit albanischen, bosnischen und türkischen Gemeinschaften.

Die Berechnung der Gebetszeiten

Die Gebetszeiten können spezifisch per Moschee in den verschiedenen Orten angefragt werden. Das Dhuhr-Gebet (Salat al-Dhuhr) kann z.B. in der Moschee verrichtet werden. Es ist die Zeit, wenn die Sonne direkt über dem Kopf steht (ungefähr so viel wie der Körper selbst, ohne den Schatten, der entsteht, wenn die Sonne ihren höchsten Punkt erreicht).

Die Festlegung der Gebetszeiten erfolgt unter Berücksichtigung des Datums 21. Juni. Die Zeit des Sonnenuntergangs gemäß der minimalen Dauer von Tag und Nacht entspricht 5 Stunden.

Institutionelle Entscheidungen und Expertenmeinungen

Um die Vereinheitlichung der Gebetszeiten voranzutreiben, wurde ein Kongress abgehalten. Ein Gremium von Astronomen wurde gebildet, um Vorbereitungen für den Kongress zu treffen. Die Netherlands Imams Association war ebenfalls vertreten.

Folgende Personen waren an den Vorbereitungen beteiligt:

  1. Prof. Dr. [Name]
  2. Dr. [Name]
  3. Prof. Dr. [Name]
  4. Dr. [Name]
  5. [Name]
  6. [Name]
  7. [Name]
  8. [Name]
  9. [Name]
  10. Dr. [Name]

Die Entscheidungen basieren auf institutionellen Forderungen aus dem Feld. Bereits getroffene Entscheidungen haben sich bewährt und funktionieren gut.

Weitere Aspekte des islamischen Lebens

Neben den Gebetszeiten wurden auch andere wichtige Themen im islamischen Kontext diskutiert:

* Khulʿ und Faskh als Wege der islamischen Eheauflösung.* Die Bewertung des Hundes im Islam zwischen Reinheit, Nutzen und Verantwortung.* Die ökonomischen Kosten eines Kopftuchverbots.* Die Spende von Körperteilen zur Rettung von Leben.* Der schrittweise Ansatz zur Ḥijāb-Pflicht für Konvertitinnen.

Auch die Frage nach dem Fasten während einer Reise im Ramadan wurde behandelt. Allah sagt im Quran: „… wer aber krank oder auf Reisen ist, soll ebenso viele andere Tage fasten.“ (Sure al-Baqara 2:185). Diese Erleichterung ist vorgesehen, allerdings ist man verpflichtet, die nicht gefasteten Tage nachzuholen.

Der Alkoholkonsum wurde ebenfalls thematisiert, wobei auf die schädlichen Auswirkungen auf das Individuum, die Familie und die Gesellschaft hingewiesen wurde. Das endgültige Verbot des Alkoholkonsums wurde von Allah im Quran unmissverständlich festgelegt, insbesondere in Sure 5, Verse 90-91.

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